Lateinamerika

Verwaltungsgericht in Uruguay: Pfizer soll Vakzin-Wirksamkeit innerhalb von 48 Stunden belegen

Nach der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts in Montevideo haben die Regierung Uruguays und der Pharmakonzern Pfizer 48 Stunden Zeit, dem Gericht detaillierte Informationen über die COVID-19-Impfstoffe vorzulegen. Dies geht aus einem Gerichtsbeschluss hervor.
Verwaltungsgericht in Uruguay: Pfizer soll Vakzin-Wirksamkeit innerhalb von 48 Stunden belegenQuelle: www.globallookpress.com © Cumhur Yetmez/Keystone Press Agency

In Montevideo hat ein Richter angeordnet, dass die uruguayische Regierung und der Pharmakonzern Pfizer 48 Stunden Zeit haben, um dem Verwaltungsgericht detaillierte Informationen über die im Land verabreichten Corona-Impfstoffe vorzulegen. Dies geht aus einem Gerichtsbeschluss hervor, der am Samstag veröffentlicht wurde.

Der Verwaltungsrichter Alejandro Recarey reagierte damit auf einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Verabreichung des Impfstoffs an Kinder. In Uruguay sind Corona-Impfungen ab dem fünften Lebensjahr möglich, erfolgen jedoch auf freiwilliger Basis.

Mehrere Medien in Uruguay, darunter Telenoche und Montevideo Portal, berichteten übereinstimmend über den Gerichtsbeschluss. Das Dokument enthält eine Liste mit 16 Punkten, darunter Fragen zur Offenlegung der zwischen der uruguayischen Regierung und Pfizer unterzeichneten Verträge, um festzustellen, ob sie unter anderem Klauseln über die zivilrechtliche Entschädigung oder strafrechtliche Straffreiheit von Lieferanten im Falle möglicher negativer Auswirkungen enthalten. Weiter enthält das Dokument Fragen zur Verteilung der Impfstoffchargen und inwiefern Qualitätskontrollen dieser erfolgen.

Des Weiteren soll die vollständige biochemische Zusammensetzung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs angegeben werden. Außerdem wird in dem Schreiben dazu aufgefordert, Daten vorzulegen, die die "Unschädlichkeit" der messenger-RNA genannten Substanz belegen. Darunter sollen auch Daten zum Vorhandensein von "nanotechnologischen Elementen" oder "Graphenoxid" vorgelegt werden. Inwiefern das 2D-Nanomaterial Graphenoxid, das vor allem in den Werkstoffwissenschaften und der Elektronik eingesetzt beziehungsweise erforscht wird, im Impfstoff vorhanden sein soll, ist jedoch unklar. Seit Beginn der Corona-Krise kursieren im Internet zahlreiche Informationen über angeblich schädliche Inhalte der Impfstoffe, darunter Graphenoxid und Mikrochips. Viele dieser Gerüchte gelten jedoch als widerlegt.

Darüber hinaus wird im Dokument gebeten, vollständige und aktuelle Informationen über die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Impfstoffe und ihre möglichen kurz-, mittel- und langfristigen Folgen (einschließlich möglicher unerwünschter Wirkungen) vorzulegen.

In dem Gerichtsbeschluss wurde für kommenden Mittwoch eine Anhörung anberaumt, zu der Vertreter der Regierung Uruguays und des Gesundheitsministeriums sowie des US-Unternehmens erscheinen sollen. Weder die uruguayischen Behörden noch das Unternehmen hatten am Sonntag auf die Vorladung reagiert.

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