Shanghai beendet zweimonatige Lockdown-Abriegelung
Zong Ming, die Vizebürgermeisterin der Stadt Shanghai, der größten Stadt Chinas mit 26,32 Millionen Einwohnern, teilte am Dienstag auf einer täglichen Pressekonferenz den anwesenden Journalisten mit, dass nach den zweimonatigen harten und restriktiven Lockdown-Verordnungen erste Schritte zur Wiederöffnung der Stadt eingeleitet wurden. Ab Mittwoch können alle Bewohner aus Bezirken, die nicht zu den Gebieten mit mittlerem und hohem Risiko, den Sperrgebieten und den kontrollierten Gebieten gehören, ihre Grundstücke verlassen.
So wurden der volle Bus- und U-Bahn-Verkehr der Metropole wiederhergestellt, ebenso wie die grundlegenden Bahnverbindungen mit dem Rest des Landes. Des Weiteren teilte Ming mit, dass die Schulen "auf freiwilliger Basis teilweise wieder geöffnet" werden können. Einkaufszentren, Supermärkte, Convenience Stores und Drogerien dürfen bis auf Weiteres nur schrittweise "mit höchstens 75 Prozent ihrer Gesamtkapazität" erste Kunden wieder empfangen. Kinos und Fitnessstudios bleiben geschlossen.
Es seien jedoch Kontrollmechanismen eingerichtet worden, um wie bisher sicherzustellen, dass es nicht "zu einem großflächigen Wiederauftreten von COVID-19 komme und die Pandemie-Risiken unter Kontrolle seien", so die Vizebürgermeisterin auf der Pressekonferenz. Es gilt zudem die Verordnung, dass die "Bezirke, Unterbezirke oder Städte, Nachbarschaftsausschüsse, Eigentümerausschüsse oder Hausverwaltungsfirmen die Bewegungsfreiheit der Bewohner in keiner Weise einschränken" dürfen. Als aktuelle Vorgaben gelten:
"Die Bewohner müssen eine Maske tragen, sich einer Temperaturkontrolle unterziehen, einen Ortscode einscannen und einen grünen Gesundheitscode vorweisen (oder sich von der digitalen Überwachungsmaschine kontrollieren lassen), bevor sie ihre Gemeinschaft verlassen. Senioren und Personen, die kein Smartphone benutzen, können den Gesundheitscode in Papierform und ihren Personalausweis verwenden.
Personen, die Shanghai mit ihren Privatfahrzeugen verlassen wollen, müssen weiterhin einen negativen Bericht über einen 48-Stunden-PCR-Test und einen 24-Stunden-Antigentest vorlegen (oder nur einen negativen 24-Stunden-PCR-Bericht) und werden an den örtlichen Autobahnein- und -ausfahrten sowie an den Mautstellen mit COVID-19 kontrolliert."
"Familienangehörige, Freunde, Hausangestellte und andere Personen, die nicht in der Gemeinde wohnen", müssen einen negativen 72-Stunden-PCR-Bericht vorlegen, um einen Bezirk betreten zu können. Kurier- und Essenslieferanten sollen weiterhin bevorzugt "berührungslose Dienste" anbieten.
Derzeit warten laut Angaben des Verbandes Deutscher Reeder (VDR) noch mehr als 100 Containerschiffe vor Shanghai auf ihre Abfertigung, so Informationen des Manager-Magazins. Rund drei Prozent des globalen Containerverkehrs stauten sich in den zurückliegenden Wochen vor den Hafenanlagen der Stadt. Shanghai stellt nicht nur eine wichtige Drehscheibe dar, um den chinesischen Markt zu bedienen, etwa für die internationalen Autohersteller und ihre Zulieferer. Die Stadt im Jangtsekiang-Delta ist vor allem auch der größte Hafen der Welt, sowohl beim Güter- als auch beim Containerumschlag. Im Mai waren laut des Münchener ifo-Instituts 91,5 Prozent der deutschen Maschinenbauer von Engpässen betroffen, dicht gefolgt von der Elektrotechnik- und Automobilbranche. Jedes zweite Unternehmen gab laut dem Manager-Magazin an, "die Lockdowns in China hätten die Lage weiter verschlechtert."
Mehr zum Thema - Warum schweigen Menschenrechtler, Null-COVID-Fraktion und Politiker zu den Ereignissen in Shanghai?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.