Unbrauchbar nach Vogelschlag: Südkoreanische Luftwaffe schreibt F-35A-Kampfflugzeug ab
Die südkoreanische Luftwaffe hat am Freitag im Fall eines schwer beschädigten Tarnkappen-Mehrzweckkampfflugzeugs vom Typ F-35A ein hartes Urteil gefällt: Der Kampfjet aus der Produktion des US-Unternehmens Lockheed Martin gehört nur noch abgeschrieben. Wie die Nachrichtenagentur Yonhap berichtet, lägen die Reparaturkosten über dem Kaufpreis.
Das Kampfflugzeug ist seit Januar 2022 außer Betrieb, als es einen Vogelschlag erlitt. Die F-35A wurde einer gründlichen Untersuchung unterzogen, an der sich auch der US-Rüstungskonzern beteiligte. Das Gutachten ergab, dass durch den Vogelschlag mehr als 300 Teile beschädigt wurden – darunter der Rumpf, das Triebwerk sowie das Kontroll- und Navigationssystem.
Die Reparaturkosten wurden auf 140 Milliarden Won (knapp 100 Millionen Euro) geschätzt, während der Kampfjet für 110 Milliarden Won (knapp 78 Millionen Euro) gekauft worden war. Darüber hinaus ging die zuständige Kommission von einer langen Instandsetzung aus und äußerte Bedenken in Bezug auf die Sicherheit des Flugzeugs nach der Reparatur. In Anbetracht dieser Umstände wurde beschlossen, die F-35A auszumustern.
Für diesen Schritt muss noch das Verteidigungsministerium in Seoul grünes Licht geben. Die südkoreanische Luftwaffe erörtert inzwischen, wie man das Flugzeug in Zukunft nutzen kann. Infrage kommt beispielsweise die Ausbildung von Mechanikern.
Mehr zum Thema - Medien: Iran bestätigt Erwerb von Kampfhubschraubern und Jagdflugzeugen aus Russland
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.