Berlin: Sanktionen gegen ukrainischen Oppositionsführer verstoßen nicht gegen OSZE-Regeln
Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine (RNBOU) hat beschlossen, persönliche Sanktionen gegen den oppositionellen Abgeordneten Wiktor Medwedtschuk und dessen Ehefrau Oksana zu verhängen. Am selben Tag unterzeichnete der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij ein entsprechendes Dokument.
Die Sanktionen umfassen Sperrmaßnahmen gegen Medwedtschuks gesamten Besitz sowie Aktiva mit einer Dauer von drei Jahren. Sie wurden in Verbindung mit einem aktuell gegen ihn laufenden strafrechtlichen Verfahren wegen angeblicher "Finanzierung von Terrorismus" verhängt, erklärte der ukrainische Geheimdienst SBU. Dabei soll es um die Ausfuhr von Kohle aus der sogenannten Volksrepublik Lugansk gehen.
Bei der Bundespressekonferenz fragte RT DE am Montag nach der Einschätzung der Bundesregierung zu diesem Vorgang und erhielt am 24.02. eine Antwort des Auswärtigen Amtes dazu:
"Die Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und sieben weitere Personen sowie 19 Unternehmen basieren auf dem Tatbestand der Terrorismusfinanzierung gemäß ukrainischem Strafrecht. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen beruht das Vorgehen der ukrainischen Führung auf einer rechtlichen Grundlage, die grundsätzlich nicht gegen Recht und Regeln der OSZE beziehungsweise des Europarats verstoßen. Bereits im Jahr 2014 hatten unter anderem die USA Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk verhängt wegen 'Untergraben der Sicherheit, territorialen Integrität und der Demokratie in der Ukraine'."
In einer Erklärung der Partei "Oppositionsplattform – Für das Leben", in der Medwedtschuk eine Führungsrolle innehat, wurde der Schritt der ukrainischen Führung als ein Akt der politischen Repression charakterisiert. Die Partei erklärte:
"Heute kam die Ukraine der Diktatur einen Schritt näher. Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat entschied, in Verletzung der Verfassung und der Gesetze der Ukraine, persönliche Sanktionen gegen Wiktor Medwedtschuk und seine Ehefrau ohne Prozess und Untersuchung zu verhängen."
Der ukrainische Präsident habe seine Wahlversprechen nicht erfüllt, das Vertrauen der Bürger verloren und sei "politisch Bankrott". Er habe nun damit begonnen, "die ukrainische Demokratie zu zerstören", so die "Oppositionsplattform". In der Erklärung hieß es weiter:
"Dies ist Ausdruck des Wunsches des diktatorischen Selenskij-Regimes, mit den Anführern der Opposition Rechnungen zu begleichen und der umfragestärksten politischen Kraft des Landes einen Schlag zu versetzen."
Die Oppositionsfraktion versprach außerdem, ein angestrebtes Amtsenthebungsverfahren gegen Selenskij bis zu Ende zu führen und für die Rechte ihrer Parteifreunde zu kämpfen.
Wiktor Medwedtschuk selbst bezeichnete die auferlegten Beschränkungen "einen Triumph der Gesetzlosigkeit". Er tadelte Selenskij für das Überschreiten "moralischer Grenzen" und versprach, seinen politischen Kampf gegen den Präsidenten und seine Partei fortzusetzen. Seine Partei werde sich noch stärker für die Interessen des ukrainischen Volkes einsetzen. In der Sendung "60 Minuten" des russischen Fernsehsenders Rossia 1 erklärte er:
"Wir werden härter und zielgerichteter kämpfen. Wir haben unsere eigene Ideologie, unsere eigenen Prinzipien. Wir werden sie verteidigen. Wir werden die Interessen des ukrainischen Volkes verteidigen."
Mehr zum Thema - Wie bewertet die Bundesregierung die Schließung dreier oppositioneller TV-Sender in der Ukraine?
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.