Einwegprodukte aus Plastik ab Juli zum Teil verboten
Die kleinen Rührstäbchen für die Milch im schwarzen Kaffee nerven besonders. Wattestäbchen, Trinkhalme, Fast-Food-Verpackungen und Einweg-Geschirr fallen unter das Verbot. Glücklicherweise auch die To-go-Becher mit ihren Deckeln aus Plastik.
In der Europäischen Union tritt am 3. Juli 2021 ein Verbot von Produkten aus Plastik in Kraft, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind und für die es gute Alternativen gibt. Das verlangen die geänderte Abfallrahmenrichtlinie und Einwegkunststoffrichtlinie der Europäischen Union. In Deutschland hat die Regierung im Januar dieses Jahres einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung dieser europäischen Vorgaben beschlossen. Er befindet sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Über die Menge an Plastikabfällen gibt es viele Nachrichten und Berichte. Vor zwei Jahren hat die American Chemical Society in Auswertung von 26 Studien zum Thema folgende Angaben gemacht: Ein Mensch, der sich unter normalen Bedingungen vollständig und gesund ernährt, nimmt 40.000 bis 50.000 Partikelchen an Mikroplastik im Jahr zu sich. Wahrscheinlich – denn in diesem Punkt sind die Studienergebnisse nicht ganz zuverlässig – nimmt er beim Atmen weitere 70.000 bis 120.000 Partikelchen auf. Beide Mengen zusammen ergeben etwa fünf Gramm in jeder Woche. Die entsprechen einer Bankkarte.
Im gleichen Entwurf ist vorgesehen, dass Anbieter von Lebensmitteln in Einwegverpackungen dazu verpflichtet werden, die gleichen Lebensmittel im Mehrweg anzubieten. Die Konsumenten sollen die Wahl haben. Ab dem Jahr 2025 müssen PET-Getränkeflaschen zu einem bestimmten Anteil aus recyceltem Plastik bestehen. Ab 2030 soll das für alle Getränkeflaschen aus Kunststoff gelten.
Der Becher für den Coffee-to-go bleibt nicht verschont. Mehr als 30 davon werden in Deutschland pro Kopf und Jahr verbraucht. Der Kaffee wird dann in Ein- und Mehrweg zu haben sein. Wahrscheinlich mit einem Rührstäbchen aus Holz. Irgendwie muss man ja umrühren.
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