Gerichtsurteil: Beschlagnahmtes Eigentum muss an Usmanow zurückgegeben werden
Das Amtsgericht Frankfurt erklärte die Razzia in mehreren Villen am Tegernsee, die Usmanow gehören sollen, sowie in der Luxusyacht Dilbar erneut für rechtswidrig. Wie die Welt berichtet, hieß es in der Entscheidung vom 26. Oktober: "Die Durchsuchung ist zu beenden, die sichergestellten Gegenstände sind an den letzten Gewahrsamsinhaber herauszugeben." Die Vermögenswerte werden laut dem Bericht auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Allerdings sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegenüber der Welt, dass es unklar ist, ob die Gegenstände tatsächlich zurückgegeben werden müssen, da die Staatsanwaltschaft München II wegen anderer Delikte gegen Usmanow weiterhin ermittelt.
Im Herbst 2022 hatten die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei Durchsuchungen an Orten durchgeführt, die mit Usmanow in Verbindung stehen sollen. Bereits im Mai 2023 hatte das Amtsgericht Frankfurt die Razzien gegen Usmanow als rechtswidrig erklärt. Danach reichten Usmanows Anwälte Anträge ein, mit denen sie die Rückgabe des beschlagnahmten Eigentums forderten.
Nach Kriegsbeginn in der Ukraine geriet Usmanow wie viele andere russische Geschäftsleute und Politiker unter Sanktionen der Europäischen Union. Die EU nannte den gebürtigen Usbeken einen "kremlfreundlicher Oligarchen, der besonders enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin unterhält". Die deutschen Behörden verdächtigen Usmanow der Geldwäsche, der Sanktionsverstöße und der Steuerhinterziehung.
Usmanow bestreitet jeglichen Zusammenhang mit den beschlagnahmten Gemälden sowie der durchsuchten Luxusyacht und Villen. Das gesamte Eigentum gehöre zu Fonds, die er nicht kontrolliere, sagte ein Vertreter des Milliardärs. Auch eine Nähe zu Wladimir Putin dementiert er.
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