Europa

Drohungen gegen Richterin – Weitere Ermittlungen im Fall Le Pen

Nach der Verurteilung der Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen soll es Drohungen gegen die Richterin Benedicte de Perthuis geben. Die französische Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. Die Richterin und ihr Wohnhaus wurden unter Polizeischutz gestellt.
Drohungen gegen Richterin – Weitere Ermittlungen im Fall Le PenQuelle: www.globallookpress.com © Alexis Sciard / IMAGO

Am Montag wurde Marine Le Pen, die frühere Vorsitzende der konservativen Partei Rassemblement National (RN), zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – zwei davon auf Bewährung und zwei weitere unter elektronischer Überwachung. Zusätzlich erhielt sie eine hohe Geldstrafe und ein fünfjähriges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter. 

Das Gericht befand sie für schuldig, Gelder des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben. Sie soll demnach Geld für Parteiaktivitäten in Frankreich abgezweigt haben. Aufgrund dieses Urteils darf sie bei den Präsidentschaftswahlen 2027 nicht mehr antreten. Le Pen bestritt das Fehlverhalten und erklärte, sie werde Berufung einlegen.

Die Verurteilung löste bei ihren Anhängern Empörung aus, wobei viele im Internet ihre Wut zum Ausdruck brachten. Französischen Medien zufolge, erhielt die Richterin Benedicte de Perthuis, die den Prozess in Paris leitete, "eine große Anzahl von Nachrichten, die eindeutig persönliche Drohungen enthielten." Die Richterin wurde kurz nach dem Urteil unter Polizeischutz gestellt, vor ihrem Haus sollen Patrouillen stationiert worden sein.

Wie AFP am Dienstag unter Berufung auf eine mit dem Fall vertraute Quelle berichtete, hat die Pariser Staatsanwaltschaft wegen der Drohungen mittlerweile ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen werden von der Brigade zur Bekämpfung von Straftaten gegen die Person geführt. Diese Sondereinheit der französischen Polizei ist für die Bearbeitung schwerer Straftaten zuständig.

Es handelt sich bereits um die zweite Ermittlungsarbeit zu Drohungen im Zusammenhang mit Le Pens Prozess. Bei einem im Januar eröffneten Verfahren, ging es um Morddrohungen, die auf der rechtsextremen Webseite Riposte Laïque gepostet worden waren. Die inzwischen gelöschten Beiträge richteten sich ebenfalls gegen die Richterin de Perthuis und darüber hinaus auch gegen die Staatsanwälte Louise Neyton und Nicolas Barret.

Le Pen, die die NATO-Präsenz in Europa und die EU-Sanktionen gegen Russland kritisiert, hat bereits dreimal für das französische Präsidentenamt kandidiert. In den Jahren 2017 und 2022 erreichte sie jeweils den zweiten Platz. Derzeit hat ihre Partei die meisten Sitze in der Nationalversammlung. Laut einer aktuellen Ifop-Umfrage liegt Le Pen im Rennen um die Präsidentschaft mehr als zehn Punkte vor ihrem nächsten potenziellen Konkurrenten, dem ehemaligen Premierminister Édouard Philippe.

Nach Le Pens Überzeugung ist ihre Verurteilung politisch motiviert, sie will die Entscheidung anfechten. Das Pariser Berufungsgericht teilte am Dienstag mit, es werde voraussichtlich bis zum Sommer 2026 über Le Pens Fall entscheiden. Sollte das Urteil aufgehoben werden, könnte sie im Jahr 2027 erneut kandidieren.

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