Kriminalität von Zuwanderern – große Unterschiede zwischen Herkunftsländern, viele Mehrfachtäter
Das Bundeskriminalamt hat vor einigen Tagen den seit 2016 erscheinenden Bericht "Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung" für das Jahr 2021 veröffentlicht. "Im Kontext" bedeutet, dass er sich ebenso mit Straftaten befasst, die an Zuwanderern verübt wurden, wie mit jenen, die solche verübt haben.
Um Zahlen in solchen Berichten zu bewerten, muss man einige grundsätzliche Tatsachen berücksichtigen: Die meisten Menschen, die Straftaten begehen, sind jung und männlich. Wenn in der deutschen Bevölkerung insgesamt die Gruppe der 40- bis 60-Jährigen die größte ist, in der beobachteten Teileinheit aber 73,7 Prozent mit einem Alter von unter 30 zuwanderten, dann bewirkt allein das einen höheren Anteil an Straftätern als in der Gesamtbevölkerung. Auch ein leichtes Absinken der Zahl tatverdächtiger Zuwanderer kann schlicht dadurch ausgelöst sein, dass die große Gruppe der 2015 Zugewanderten inzwischen sieben Jahre älter ist.
Aufpassen muss man auch mit typischen Armutsdelikten: Bei einem Drittel der verzeichneten Betrugstaten handelt es sich um Fahren ohne Fahrschein.
"Zuwanderer" ist eine eng umrissene Gruppe, anders als "Menschen mit Migrationshintergrund", in der auch "Biodeutsche" oder "Ausländer" sind, hinter denen sich auch Touristen verbergen können. Als Zuwanderer gelten nur Menschen, deren Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Asylberechtigter oder Geduldeter lautet oder deren Aufenthalt unerlaubt war. Das ist natürlich ein Zustand, der viele Jahre anhalten kann; aber die ersten Flüchtlinge des Jahres 2015 könnten 2023 bereits einen deutschen Pass beantragen, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Im Berichtsjahr 2021 lag der Anteil der Zuwanderer an der Gesamtbevölkerung bei 2,2 Prozent.
Der niedrigste im Bericht des BKA bezifferte prozentuale Anteil von Zuwanderern an Tatverdächtigen findet sich im Bereich der "Sonstigen Straftatbestände" (z. B. Beleidigung) mit 5,3 Prozent und der Rauschgiftdelikte mit 7,1 Prozent. Das bedeutet, höchstens im Bereich "Sonstige Straftatbestände" liegt der Anteil in einer Höhe, die sich durch die andere Alterszusammensetzung erklären ließe. Der höchste Wert findet sich bei Straftaten gegen das Leben mit 12,8 Prozent, also dem Sechsfachen des Anteils, der allein nach dem Bevölkerungsanteil zu erwarten wäre.
Allerdings muss man gerade bei den Straftaten gegen das Leben auch hinzufügen, dass ein großer Anteil der Opfer ebenfalls aus der Gruppe der Zuwanderer stammt. So wurden zwar 140 Deutsche Opfer eines Mord- oder Totschlagversuchs und 18 Opfer einer vollendeten Tat, aber bei 184 Fällen war ein Zuwanderer Opfer des Versuchs, und in 29 Fällen kam er tatsächlich ums Leben. Das bedeutet, mehr als die Hälfte der Fälle ist eine Auseinandersetzung zwischen Zuwanderern, und die meisten dieser Delikte fallen in die Kategorie Totschlag, erfolgen also spontan.
Da der Bericht das Jahr 2021 behandelt, sollte man hinzufügen, dass sich unter den deutschen Opfern auch jene des Messerstechers von Würzburg befinden, der allein drei Frauen getötet und neun weitere Menschen schwer verletzt hatte, womit er für mehr als ein Zehntel der Gesamtzahl verantwortlich ist.
Die so laut beschworene rassistische Gewalt Deutscher gegen Zuwanderer beläuft sich übrigens, selbst wenn man alle Fälle dazuzählt, an denen Deutsche beteiligt waren, auf 42 Straftaten gegen das Leben, von den drei zum Tod des Opfers führten.
Neben dem insgesamt vergleichsweise hohen Anteil von Zuwanderern an der Kriminalität sind noch weitere Punkte auffällig. Auch wenn die Syrer in allen Kategorien die meisten Tatverdächtigen stellen, liegt ihr Anteil an der Gesamtheit der Zuwanderer deutlich darüber; andererseits gibt es einzelne Länder, die an dieser Gesamtheit nur einen kleinen Anteil haben, aber einen wesentlich höheren Anteil Tatverdächtiger stellen. Die drei wichtigsten Ursprungsländer Syrien, Afghanistan und Irak liegen alle beim Anteil der Tatverdächtigen unter ihrem Anteil bei den Zuwanderern.
Anders sieht es insbesondere bei Tunesien, Guinea, Gambia, Georgien, Marokko und Algerien aus, bei denen der Anteil der Tatverdächtigen mehr als doppelt so hoch war. Aus Marokko kommen etwa nur 0,9 Prozent der Zuwanderer, aber 2,9 Prozent der Tatverdächtigen unter ihnen.
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung liegt der Anteil der Zuwanderer immer noch bei 7,6 Prozent. Opfer solcher Straftaten sind zu über 90 Prozent Frauen. Hier stehen 2.496 Fälle, in denen das Opfer deutsch war, 504 Fällen gegenüber, in denen das Opfer ebenfalls zur Gruppe der Zuwanderer gehörte, und 120 Fällen, in denen mindestens einer der Täter Deutscher war. Dabei muss man aber vermutlich davon ausgehen, dass Taten, die Zuwanderer an Zuwanderinnen verüben, eine noch höhere Dunkelziffer haben als Sexualdelikte insgesamt.
Beinahe 80 Prozent der Straftaten werden von Mehrfachtätern verübt, und auch da finden sich als Herkunftsländer wieder Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien. Ladendiebstahl und Taschendiebstahl sind die Hauptdelikte. Ein so hoher Anteil legt tatsächlich die Tätigkeit organisierter Gruppen nahe, die nur zu dem Zweck einreisen, solche Straftaten zu verüben.
Die Kategorie der Mehrfachtatverdächtigen wirft dann doch Fragen auf, ob das staatliche Handeln genügt. Immerhin sind es insgesamt 4.855 Personen, die mit sechs bis zehn Taten aufgeführt werden, 1.959 mit elf bis 20 und 673 mit 21 oder mehr Taten. Wie in der gesamten Statistik handelt es sich hier nur um Taten, die zu Ende ermittelt und der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Bei dem hohen Anteil der Mehrfachtäter an der Menge der Straftaten insgesamt im Verhältnis zu ansonsten in vielen Bereichen eher leichten Delikten (bei Rauschgiftdelikten geht es weit überwiegend um Besitz oder Konsum, nicht um Handel oder gar Schmuggel) ist es am Ende eine begrenzte Personengruppe, die den ganzen Rest in ein schlechtes Licht rückt.
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