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FPÖ-Affäre: Mutmaßlicher Drahtzieher des Ibiza-Videos in Berlin festgenommen

Der mutmaßliche Drahtzieher des Ibiza-Videos, das 2019 zum Sturz der österreichischen Regierung geführt hat, ist in Berlin festgenommen worden. Laut der Wiener Staatsanwaltschaft müssen die deutschen Behörden nun über ein Übergabeverfahren entscheiden.
FPÖ-Affäre: Mutmaßlicher Drahtzieher des Ibiza-Videos in Berlin festgenommenQuelle: AFP © Alex Halada

Die Staatsanwaltschaft Wien sowie die Berliner Polizei bestätigten am Freitag die Festnahme, über die zunächst die österreichische Zeitung Die Presse berichtet hatte. Spezialkräfte der Berliner Polizei griffen den seit über einem Jahr per europäischem Haftbefehl Gesuchten am Donnerstagvormittag in Berlin-Pankow auf. Bei der verhafteten Person soll es sich um einen Privatdetektiv namens Julian H. handeln. 

Ausgewählte Ausschnitte aus dem Video, das 2019 in einer Villa auf der spanischen Insel Ibiza aufgenommen wurde, zeigten den späteren österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der FPÖ mit einer angeblichen russischen Oligarchin. Julian H. soll den Lockvogel in Form der angeblichen Oligarchen-Nichte beauftragt sowie die Abhörgeräte organisiert haben.

Durch die ausgewählten Ausschnitte aus dem Video entstand zunächst der Eindruck, dass es bei den Gesprächen auch um illegale Machenschaften ging. Strache hat bisher stets alle Vorwürfe bestritten. Die Veröffentlichung der Ausschnitte durch Spiegel und Süddeutsche Zeitung im Mai 2019 führte in Österreich zum Rücktritt Straches aus der ÖVP-FPÖ-Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz und später zu Neuwahlen. Später veröffentlichte zusätzliche Ausschnitte aus dem Video entlasteten Strache jedoch eher.

Der Privatdetektiv, der im Video als Begleiter des Lockvogels auftaucht und zuvor die Falle eingefädelt und das Haus verwanzt haben soll, war nach Bekanntwerden des Videos untergetaucht. Der Presse zufolge wird ihm neben der illegalen Herstellung von Ton- und Filmaufnahmen außerdem der Handel von Kokain zur Last gelegt. Laut der Wiener Staatsanwaltschaft müssen die deutschen Behörden nun über das Einleiten eines Übergabeverfahrens entscheiden.

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