Medienbericht: Schwarz-Grün stellt sich gegen Veröffentlichung von geheimen NSU-Akten
Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags soll laut einem Bericht der taz eine Petition für die Veröffentlichung bisher geheimer Akten zur Terrororganisation "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), die sich im Besitz hessischer Behörden befinden, zurückgewiesen haben. Entscheidend für die Ablehnung sollen demnach die Stimmen der beiden Regierungsparteien – CDU und Grünen – gewesen sein. Die SPD, Linke und AfD sollen demnach für die Offenlegung gestimmt haben, während sich die FDP enthalten haben soll.
Eine offizielle Bestätigung für diesen Beschluss gibt es nicht. Die Sitzungen des Petitionsausschusses gelten als vertraulich, da in diesen oft viele persönliche Fragen behandelt werden.
Die Petition zur Offenlegung der NSU-Akten hatte auf der Petitionswebsite Change.org mehr als 120.000 Unterschriften erhalten. Einer ihrer Mitinitiatoren, Mike Lazar, nannte die Argumente der beiden hessischen Regierungsparteien "scheinheilig".
Diese hatten erklärt, dass der Persönlichkeitsschutz für die in den Akten genannten V-Leuten und sonstigen verwickelten Beamten die weitere Geheimhaltung der Dokumente nötig mache. Dennoch zeigte sich Lazar zumindest darüber erfreut, dass aufgrund der Petition das Thema nun in der Öffentlichkeit präsent ist. Zudem wird es auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung des hessischen Parlaments gestellt, wie ein Sprecher gegenüber der taz erklärte.
Bei den hessischen NSU-Akten handelt es sich in erster Linie um ein Dossier im Umfang von etwa 300 Seiten, das der damalige hessische Innenminister Boris Rhein im Jahr 2012 in Auftrag gegeben hatte. Die Autoren sollten untersuchen, wie groß das Ausmaß der Versäumnisse und Vertuschung der Behörden im Zusammenhang mit der Terrororganisation NSU war.
Rheins Nachfolger Peter Beuth entschied im Jahr 2014, den Bericht im Interesse des Staates als geheimhaltungsbedürftig einzustufen. Die ursprüngliche Sperrfrist galt bis zum Jahr 2134. Mittlerweile wurde diese Frist jedoch um 30 Jahre reduziert.
In der Öffentlichkeit sorgten die Berichte über das Abstimmungsverhalten der Grünen für Unmut. So erklärte etwa der Intendant von Kassels Staatstheater, Thomas Bockelmann, im Interview mit der Hessischen Niedersächsischen Allgemeine, dass der Umgang der Grünen mit der Petition ihn "befremdet".
"Was wäre, wenn die hessischen Grünen in der Opposition wären? Sie würden keine Sekunde zögern, für die Öffnung zu stimmen."
Das Verhalten der Grünen sei "beschämend".
Der hessische Verfassungsschutz war in Erklärungsnöte geraten, weil bei dem Mord an Halit Yozgat am 6. April 2006 ein Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes anwesend war. Die Bluttat ereignete sich in einem Internetcafé, dessen Inhaber Yozgat war. Es war der letzte Mord in der Serie, die dem NSU zur Last gelegt wird. Der Verfassungsschützer Andreas T. bestritt später, von der Tat etwas mitbekommen zu haben. Im Unterschied zu anderen Anwesenden meldete er sich nach Bekanntwerden der Mordtat nicht bei der Polizei als Zeuge.
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Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels hieß es irrtümlicherweise, dass die Sperrfrist auf 30 Jahre reduziert wurde, nicht um 30 Jahre.
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