Verdacht auf Geldwäsche: Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen mehrere Bundesministerien
Die Hinweise auf Geldwäsche kamen von einer Spezialeinheit des Zolls. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück nahm daraufhin die Ermittlungen auf. Am Donnerstagmorgen gegen 9 Uhr durchsuchten vier Polizeibeamte und sechs Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium in Berlin.
Zunächst hatte Der Spiegel von der Razzia berichtet und berief sich auf einen Sprecher der Ermittlungsbehörde. Seit Februar 2020 läuft ein Ermittlungsverfahren gegen hochrangige Vertreter der Financial Intelligence Unit (FIU). Diese sollen sich der Strafvereitelung in ihrer Rolle beim Zoll schuldig gemacht haben. Auffällig geworden war eine Überweisung nach Afrika in Höhe von mehr als einer Million Euro im Jahr 2018. Obwohl die FIU darüber Bescheid wusste, informierte sie die Strafverfolgungsbehörden nicht.
Es könnte sich um mehrere Millionen Euro handeln, die nicht den Strafverfolgungsbehörden gemeldet wurden. Die Ermittler hoffen, mittels der Durchsuchungen Beschuldigte ausfindig machen zu können. Eine Stellungnahme abseits der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden gibt es von Seiten des Finanzministeriums unter Olaf Scholz (SPD) bislang nicht.
Mehr Zum Thema - Bundesrechnungshof: Deutschland ist ein Hotspot für Geldwäscher
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.