Bundesverkehrsministerium: Digitaler Führerschein fürs Handy startet heute
In Deutschland gibt es ab sofort den digitalen Führerschein. Seit Donnerstag kann er über eine App online erstellt werden. Das teilte das Bundesverkehrsministerium in Berlin mit.
Die Neuerungen sollen zum Beispiel die Anmietung von Mietwagen oder die Nutzung von Carsharing-Angeboten leichter machen. Derzeit werde mit BMW und Sixt an Anwendungen zum Einsatz des digitalen Führerscheins gearbeitet, die in den kommenden Monaten eingesetzt werden könnten.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte:
"Der digitale Führerschein kommt. [...] Der digitale Führerschein hat das Potenzial, den Alltag von Autofahrern deutlich zu erleichtern. Aufwändige Video-Überprüfung des Führerscheins, beispielsweise für Carsharing oder Mietauto, braucht es nicht. Zwischen App laden und losfahren liegt dann nur noch ein Klick auf den digitalen Führerschein."
Parallel dazu arbeite das Ministerium auf EU-Ebene daran, dass der digitale Führerschein auch als offizieller Nachweis der Fahrerlaubnis zum Beispiel in Polizeikontrollen anerkannt werde. Der Zugang für den digitalen Führerschein erfolge über die App "ID Wallet". Scheuer hatte die Einführung Ende Oktober 2020 angekündigt. Laut EU sollen Personalausweis, Führerschein, Diplome und andere wichtige Dokumente in Zukunft digital rechtsgültig nachweisbar sein, wie die Tagesschau berichtet.
Kritiker sehen in der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche die Installation eines globalen Überwachungsapparates.
Mehr zum Thema - Steak per Warnleuchte aussortiert – Wenn das digitale Kontrollsystem deinen Alltag bestimmt
(rt/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.