Beleidigungen, Bedrohung und Volksverhetzung: Anklage wegen "NSU 2.0"-Drohschreiben
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zusammenhang mit den "NSU 2.0"-Drohschreiben Anklage erhoben. Dem 53 Jahre alten mutmaßlichen Verfasser wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Zuständig ist die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten. Der Mann wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll eine Serie von Drohschreiben verschickt haben, die in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren.
Der Angeschuldigte soll zwischen August 2018 und März 2021 insgesamt 116 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben – per E-Mail, Fax oder SMS. Dabei habe er regelmäßig die Grußformel "Heil Hitler" verwendet sowie sich selbst "SS-Obersturmbannführer" genannt.
Empfänger waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie "Abfallprodukte", "Volksschädling" oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln. Gedroht wurde unter anderem mit "Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" oder damit, dass Familienangehörige "mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet" würden.
Zur Verstärkung der Drohwirkung soll der Verfasser nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressaten genannt haben. "Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er diese unter Einsatz einer Legende erlangt hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein", hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.
Dem Mann werden in 67 Fällen folgende Vergehen zur Last gelegt: Beleidigung, versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Mehr zum Thema - NSU: BGH verwirft Revisionen der Urteile gegen Beate Z. und zwei weitere Verurteilte
(rt de/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.