"Gemäß Stand der Wissenschaft"? RKI verkürzt Dauer des Genesenenstatus auf nur noch drei Monate
Das Robert-Koch-Institut (RKI), das zum Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach gehört, hat entschieden: Statt bisher einem halben Jahr soll der Status derjenigen, die von einer COVID-19-Erkrankung als genesen gelten, nur noch drei Monate umfassen. Die Neuregelung ist bereits am 15. Januar, wie Die Welt berichtet, in Kraft getreten.
Pünktlich zum Wochenende hat das RKI seine neuen Richtlinien veröffentlicht, nach denen der Genesenenstatus auf die Hälfte seiner bisherigen Dauer – nun maximal 90 Tage – verkürzt wird. Bezugspunkt bleibt ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurückliegen muss.
Faktisch besteht der Genesenenstatus also nur für etwa zwei Monate, da die ersten 28 Tage der 90-Tage-Regel teils der Quarantäne, teils einer darüber hinausgehenden Wartezeit dienen. Die neuen Festlegungen durch das RKI kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Debatte über eine gesetzliche Corona-Impfpflicht nicht zur Ruhe kommt, da sich Regierung und Mainstreammedien nicht zuletzt durch die immer mehr erstarkenden Kundgebungen unter Druck gesetzt sehen.
Der Finanzwissenschaftler Stefan Homburg hat in einer Stellungnahme per Twitter dahingehend kommentiert, dass mit der neuen Vorgabe der "Impfdruck" durch das RKI "erhöht" würde und die Genesenen nach zwei Monaten "wieder vom sozialen Leben ausgeschlossen" würden.
RKI erhöht den ImpfdruckAb sofort gilt man nur noch vom 28. bis zum 90. Tag ab positivem PCR-Test als genesen. Nach zwei Monaten ist man also wieder vom sozialen Leben ausgeschlossen.Die Änderung soll "fachlich" begründet sein. Hmmm.https://t.co/ZCe0gr8ru0
— Stefan Homburg (@SHomburg) January 16, 2022
Homburg wies ebenfalls darauf hin, dass die Schweiz dagegen den Genesenenstatus auf 12 Monate verlängert habe, wie er auch auf dem alternativen Social-Media-Kanal nitter schrieb.
Die aktuellen Schweizer Regelungen sowie die jeweilge Gültigkeitsdauer der schweizerischen COVID-Zertifiakte sind auf der Homepage des "Bundesamts für Gesundheit BAG" abrufbar. Für Genesene beträgt sie in der Schweiz "365 Tage ab dem Testresultat". Die Schweiz hatte die Dauer auf ein Jahr verlängert, weil Virologen schon im Herbst 2021 zu dem Schluss gekommen waren, dass eine überstandene COVID-Erkrankung für mindestens ein Jahr immunisieren kann. Allerdings ist auch in der Schweiz eine Verkürzung auf immerhin noch 270 Tage geplant, offenbar aber nur aus dem formalen Grund, damit das Schweizer Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt wird.
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