Deutschland

Ehemaliger Verfassungsrichter: Gesetzliche Impfpflicht nicht verhältnismäßig

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier bezweifelt in einer Beurteilung die Verhältnismäßigkeit einer möglichen Impfpflicht. Er sieht "erhebliche Schwierigkeiten" bei der Umsetzung und befürwortet diese lediglich für ältere Personen.
Ehemaliger Verfassungsrichter: Gesetzliche Impfpflicht nicht verhältnismäßigQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor

Ob sich eine mögliche allgemeine Impfpflicht mit den Werten des Grundgesetzes vereinbaren lässt, ist seit längerem Teil der öffentlichen Diskussion in Deutschland. Nun hat sich Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einer Erklärung, die der WAZ vorliegt, zu Wort gemeldet und ausgeführt, dass er eine allgemeine Impfpflicht für nicht gesetzeskonform hält. In dem Schreiben äußert Papier Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer potenziellen Impfpflicht:

"Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands kann man meines Erachtens nicht überzeugend begründen, dass eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen wird."

Dennoch steht der ehemalige Verfassungsrichter einer Impfpflicht nicht ablehnend gegenüber. Er ist der Ansicht, dass diese bevölkerungsspezifisch für Risikogruppen gelten sollte, was ein milderes Mittel sei, das es zu bevorzugen gelte. Die grundsätzliche Eignung einer allgemeinen Impfpflicht stellt der Jurist indes nicht infrage, denn die Impfstoffe könnten zwar nicht verhindern, dass "geimpfte Personen sich infizieren und diese Infektion an andere Personen, selbst wenn diese vollständig geimpft sind, weitergeben", dennoch könne sie die Wahrscheinlichkeit einer schweren oder tödlichen Erkrankung verhindern und damit das Gesundheitssystem vor einer drohenden Überlastung schützen.

Allerdings äußert Papier Zweifel an der Umsetzbarkeit einer Impfpflicht. Der bürokratische Apparat sei diesem Mehraufwand nicht gewachsen und Politiker, die eine Impfpflicht forderten, seien sich dessen nicht bewusst:

"Dabei wird fahrlässigerweise nicht bedacht, dass eine tragfähige gesetzliche Regelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die auch zügig und einigermaßen erfolgversprechend ohne langwierigen Aufbau eines bürokratischen Wasserkopfs umgesetzt werden kann, auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen wird."

Papier befürchtet auch, dass es zu einer "Überflutung der Justiz" kommen könnte, die mit dem Verhängen von Bußgeldern gegen sogenannte Impfverweigerer einhergeht. Dies sei ein bürokratischer Aufwand, der kaum zu stemmen sei. Außerdem sei es generell schwierig, Sanktionen gegen Ungeimpfte auszusprechen, da ein "zentrales Impfregister nicht existiert und ohne größeren zeitlichen und kapazitätsmäßigen Aufwand auch nicht ausgebaut werden könnte". Auf eine stichprobenartige Verfolgung zu setzen scheint aus Papiers Sicht "ziemlich sinnlos zu sein".

Die Erforderlichkeit einer Impfpflicht sei aufgrund von ständig neu auftauchenden Varianten zweifelhaft. Papier fordert eine Klärung, "ob infolge der Omikron-Mutante oder möglicherweise neuer in der Zukunft auftretenden Mutanten ohne allgemeine Impfung immer noch schwerwiegende Erkrankungen in nennenswertem Umfang zu befürchten wären".

Mehr zum Thema - Top-Virologe Stöhr über das Ende der Pandemie und "das Irrlichtern des Karl Lauterbach"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.