Vor Impfpflicht im März: 12.000 Pflegekräfte melden sich arbeitssuchend
Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor hätten sich im Dezember und Januar 25.000 mehr Menschen arbeitssuchend gemeldet als üblich, sagte Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach am Dienstag in Nürnberg. Arbeitssuchend sind Menschen, die eine drohende Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur anzeigen, aber noch im Job sind, erläuterte ein Sprecher der Bundesagentur. Eine Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialwesen soll am 15. März in Kraft treten.
"Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss", sagte Terzenbach. Er sprach von etwa 25.000 Personen aus dem gesamten Gesundheits- und Sozialsektor, die sich über das übliche Niveau hinaus arbeitssuchend gemeldet hätten, davon ungefähr 12.000 aus der Pflege. Ob die erhöhte Zahl unter anderem auf entsprechende Aufrufe in den sozialen Medien zurückzuführen ist, sei derzeit nicht bekannt. Eine Sprecherin der Bundesagentur erklärte, dass es in verschiedenen sozialen Medien Aufrufe gegeben habe, sich schon vor Inkrafttreten der Impfpflicht im Gesundheitswesen arbeitssuchend zu melden.
Es sind nur noch ein paar Wochen, dann greift für Beschäftigte in Kliniken und in der Pflege die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Doch von den Gesundheitsämtern, die sie durchsetzen sollen, kommt Kritik. Sie sehen sich nicht in der Lage, die zum 15. März in Kraft tretende Regelung angemessen zu kontrollieren und bemängeln Unklarheiten im Gesetz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Verschiebung. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das allerdings bereits abgelehnt. Der Pflegerat kritisierte die Impfpflicht am Dienstag grundsätzlich.
Gesundheitsämter überfordert?
Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps, die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Rheinischen Post. Bruns-Philipps kritisierte:
"Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können."
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das "kann", wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte dem Business Insider die Rechtslage: Das Gesundheitsamt entscheide "über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens". Nicht geimpft zu sein, müsste demnach nicht automatisch immer gleich ein Arbeitsverbot bedeuten.
Die Kann-Regelung und der damit verbundene Aufwand wird von den Ämtern aber kritisiert. Bruns-Philipps erläuterte, grundsätzlich sei ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen. "Das bedeutet, dass es einer Prüfung jedes Einzelfalls bedarf." Der Leiter des Gesundheitsamtes Berlin-Neukölln, Nicolai Savaskan, kritisierte am Dienstag im Sender ntv, mit dem Gesetz sei sehr viel Raum geschaffen worden, wie zu verfahren sei. Es habe handwerkliche Schwächen.
Lauterbach: "Das Gesetz gilt"
Immer wieder wird auch die Befürchtung geäußert, dass die Impfpflicht den Personalmangel in der Pflege verschärfen könnte. "Was wir auf keinen Fall wollen, ist, dass die Gesundheitsämter wie mit einer Axt quasi durch den Wald gehen und als Hygienepolizei ein Gesetz umsetzen, was möglicherweise dann unseren eigenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen schaden würde", sagte Savaskan.
"Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden", forderte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Brysch warnte, die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken sei in Gefahr. "Ein Aufschub ist dringend geboten."
Lauterbach hatte vor wenigen Tagen im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung allerdings bereits gesagt, eine Verschiebung komme nicht in Frage. "Das Gesetz gilt." Er glaube, dass die Widerstände unter den Pflegekräften am geringsten seien. "Viele Einrichtungen schauen da eher auf Küchen- und Reinigungspersonal, auf die Verwaltung." Da es sich um eine einrichtungs- und keine berufsbezogene Impfpflicht handelt, betrifft sie auch diese Beschäftigten.
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Westig, forderte Brysch am Dienstag dazu auf, für das Impfen zu werben, "anstatt dauerhaft einen Aufschub zu fordern". Geimpfte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen seien der beste Schutz für Bewohnerinnen und Bewohner.
Grundsätzliche Kritik kam vom Deutschen Pflegerat. "Die Gesellschaft muss begreifen, dass wir uns alle impfen müssen. Das kann nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Bei der Gesamtsituation hilft uns die einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt nicht", sagte Pflegeratspräsidentin Christine Vogler der dpa. "Den Fokus auf die Berufsgruppe der Pflegenden zu richten und ihnen den schwarzen Peter zuzuspielen, ist nicht gerechtfertigt." Stattdessen sollte es ihrer Ansicht nach massive Aufklärungskampagnen und verstärkte Bemühungen für Impfungen geben oder auch eine allgemeine Impfpflicht. Im Pflegerat als Dachverband haben sich große Verbände der Pflegebranche zusammengeschlossen.
Vogler plädierte bei der praktischen Anwendung der Einrichtungsimpfpflicht für eine Risikoabwägung vor Ort durch das jeweilige Gesundheitsamt. "Es bleibt ja gar nichts anderes übrig. Es kann ja nicht ein Gesundheitsamt sagen, wir ziehen die Leute ab. Was machen wir dann mit den Pflegebedürftigen?" Patientenschützer Brysch bezweifelte allerdings, dass es rechtlich möglich ist, ungeimpfte Beschäftigte, je nach Lage vor Ort, doch weiter zu beschäftigen und verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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(rt de/dpa)
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