Deutschland

Gericht: Verfassungsschutz darf AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" beobachten

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) darf nach einem Gerichtsbeschluss vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingeordnet werden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf der Verfassungsschutz mit der Beobachtung nicht sofort beginnen.
Gericht: Verfassungsschutz darf AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" beobachtenQuelle: Gettyimages.ru © NurPhoto / Kontributor

Die Alternative für Deutschland (AfD) klagte Ende Januar 2021 vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Köln gegen das dort an­säs­si­ge Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz (BfV). Dabei hatte die Partei zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, die dem Verfassungsschutz verbieten sollten, die Partei als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Außerdem beantragte die AfD, dass das BfV nicht die Möglichkeit erhält, Informationen preiszugeben, wie viele Mitglieder dem sogenannten "rechten Flügel" der Partei bis zur Selbstauflösung zuzuordnen waren oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch angehören. Die AfD berief sich bei der Klage unter anderem "auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit".

Nach Medienberichten wollte das BfV ursprünglich noch im Januar die AfD zum "rechtsextremistischen Verdachtsfall" erklären. Dies hätte dem Verfassungsschutz "eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln" ermöglicht.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstagabend nach mündlicher Verhandlung vorerst entschieden, dass die Klage der AfD abgewiesen wird. Zur Begründung teilten die Richter laut der Nachrichtenagentur dpa mit, dass es "ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei" gebe. Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, erklärte:

"Ich begrüße, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden ist. Das ist ein guter Tag für die Demokratie."

AfD-Chef Tino Chrupalla zeigte sich vom Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung seiner Partei als Verdachtsfall in einer ersten Reaktion "überrascht":

"Uns hat das Urteil des Gerichts überrascht. Wir teilen die Auffassung des Gerichts nicht. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten." 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, worüber dann wiederum das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden hat. Aus formalen Gründen kann der Verfassungsschutz mit der entsprechenden Beobachtung noch nicht beginnen, da in der Gesamtklage der AfD noch ein Eilverfahren anhängig ist. In Justizkreisen würde jedoch "mit einer inhaltlich ähnlichen Entscheidung" gerechnet, heißt es bei der dpa. Ein finales Urteil würde bedeuten, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie der Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln gegenüber der AfD ermöglicht wird.

Die Gerichtsentscheidung könnte mehrere nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Arbeit der Partei mit sich bringen. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz teilte dem ZDF-Heute-Journal mit, dass der Urteilsspruch einen "relevanten, auch sicherheitspolitischen Vorgang" darstelle. Dieser könnte sich gegebenenfalls auch auf die Arbeit der AfD im Deutschen Bundestag, "zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle", auswirken. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Roderich Kiesewetter (CDU), kommentierte:

"Wenn dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt ist, ist es natürlich nicht möglich, dass eine Partei, die als Verdachtsfall eingestuft ist, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist."

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes. Verfassungsschutz-Chef Haldenwang wies am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin darauf hin, dass durch die nun geschaffenen Fakten dementsprechende Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst folgen könnten. "Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst hat sich den Zielen der Verfassung verpflichtet", so Haldenwang. Daher sei für ihn "eine Mitgliedschaft, eine Anhängerschaft bei der AfD durchaus kritisch zu sehen". Er könne sich vorstellen, dass es "Einzelfallprüfungen zur Frage geben wird, ob diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben könnten". Haldenwang wörtlich:

"Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung unseres gesamten Systems."

Zwei Teilerfolge konnte die AfD bei ihrer Klage verbuchen. So etwa in dem Klagepunkt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, dass der sogenannte Flügel insgesamt 7.000 Mitglieder habe. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht. Ebenso erfolgreich war die Klage der AfD gegen die Hochstufung des Flügels zu einer "gesichert extremistischen Bestrebung". Diese Einstufung sei "nach der formalen Auflösung des Flügels unzulässig, da sie Gewissheit über die Existenz des Beobachtungsobjekts erfordert", so die Richter in ihrer Begründung. Laut der dpa musste das Bundesamt für Verfassungsschutz in der mündlichen Verhandlung einräumen, dass "es nicht sicher ist, ob der Flügel als Zusammenschluss noch existiert". 

Ohne Erfolg blieb dagegen eine vierte Klage, mit der sich die AfD gegen die Einstufung ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als Verdachtsfall wandte. Laut Gericht bestünden "tatsächlich ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der JA", so die dpa. Auch dagegen kann seitens der AfD Berufung eingelegt werden. Auf der Webseite der Partei erklärt AfD-Bundessprecher Chrupalla zur Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts:

"Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht. Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden.

Wir werden uns als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen."

Der Vorsitzende Richter am Ver­wal­tungs­ge­richt Köln, Michael Huschens, soll laut der dpa schon vor seinem Urteil eindeutig formuliert haben, wie er die Sachlage einschätzt. Demnach bezeichnete Huschens den Verfassungsschutz als "Frühwarnsystem". Eine wehrhafte Demokratie dürfe daher nicht warten, bis "das Kind in den Brunnen" gefallen sei. Huschens wird mit den Worten zitiert:

"Wenn man ein Erdreich hat, das nach Öl riecht, kann man Probebohrungen vornehmen."

Mehr zum Thema - AfD und Linke verurteilen russische Operation als "Angriff"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.