Verdacht: Verzögerte das RKI die Veröffentlichung der Impfstatistik vor der Bundestagsdebatte?
Der 10. Report des COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland (COVIMO) wurde am 14. April auf der Seite des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht. Die dort vorzufindenden neun Seiten belegen die erfassten Daten des RKI-Berichts, ausgehend der Datenerfassung vom 10. bis zum 27. Januar 2022. Dies belegt eine Zeitspanne von sage und schreibe 77 Tagen zwischen dem finalen Ergebnis und der daraus resultierenden Veröffentlichung für die interessierte Öffentlichkeit.
Aufgrund der engen Kooperation zwischen dem Robert-Koch Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit Beginn der Coronakrise, sollte davon auszugehen sein, dass der Leiter des RKI, Lothar Wieler, Minister Lauterbach umgehend nach erfolgter Kenntnislage, diese wichtigen Daten zukommen ließ.
Allein schon aufgrund der Tatsache, dass im Zeitraum Januar bis April seitens der Politik und der Gesellschaft eine dynamische Diskussion geführt wurde, ob es bei der finalen Bundestagssitzung am 7. April in Berlin zu einem Beschluss über eine Impfpflicht in Deutschland kommen würde.
Die Ergebnisse des 10. Reports beinhalten Zündstoff, da sie auf Seite 3 belegen, dass zu dem Zeitpunkt Ende Januar 2022 von der sogenannten "vulnerablen Gruppe" der Über-Sechzigjährigen in Deutschland laut den Ergebnissen des RKI beeindruckende 95,8 Prozent geimpft waren. Diese Tatsache hätte den Debatten im Deutschen Bundestag eine völlig neue inhaltliche Färbung geben können:
Die Zeitspanne, zwischen Erhebung und Veröffentlichung der neun vom RKI zuvor veröffentlichten COVIMO-Berichte, betrug durchschnittlich lediglich rund 28 Tage, also weniger als die Hälfte zum aktuellen Bericht, so die Recherche von TichysEinblick (TE). Zudem wurden für die jüngste Veröffentlichung "nur gut 1005 Personen befragt, waren es bei den vorherigen teils über 3000." Warum erfolgte also die Verzögerung in der Veröffentlichung? Die Antwort des RKI auf entsprechende TE-Anfrage lautete:
"Die Auswertung der Datenerhebungen beanspruchen je nach Umfang der Befragung und nach Interpretation der Daten mehrere Wochen Bearbeitungszeit. Hinzu kommen weitere Vorhaben und Abwesenheit etwa aufgrund von Urlaub oder Krankheit."
Die Antwort auf die gleiche TE-Anfrage beim BMG war laut dem Artikel "wortgleich". Die zweite aufschlussreiche Frage seitens TE an RKI und BMG lautete: "Wer wusste alles vor der Abstimmung im Bundestag von der Veröffentlichung? Dazu heißt es im entsprechenden Artikel auf TE:
"Das RKI antwortet auf TE-Anfrage nach langem hin und her und internen Abstimmungsprozessen: "Zu solchen Behördeninterna nehmen wir nicht Stellung." Das Bundesgesundheitsministerium räumt schließlich gegenüber TE ein, dass zumindest das Ministerium selbst "im Vorfeld" über die Daten unterrichtet worden sei. Am 11. April habe eine Unterrichtung auf Fachebene stattgefunden."
Also eine "Unterrichtung der Fachebene" vier Tage nach der so wichtigen Bundestagssitzung in Berlin? Bezogen auf die Vehemenz der Impfdiskussion in Deutschland kaum vorstellbar. TE kommentiert dazu:
"Dass RKI und BMG alle weiteren auch sehr einfachen Informationen verweigern und Anfragen abblocken, ist bemerkenswert. Es bleibt der Eindruck einer für den Gesundheitsminister und seine politischen Ziele äußerst günstigen Terminsetzung durch das weisungsgebundene Robert-Koch-Institut."
Mehr zum Thema - Verfalldatum von 77 Millionen Impfdosen des Bundes naht – Ministerium will Haltbarkeit "verlängern"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.