Altkanzler Schröder verklagt Bundestag auf Wiederherstellung seiner entzogenen Sonderrechte
Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte verklagt. Schröder forciere damit, dass ihm vom Parlament wieder ein Büro sowie Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, erklärte der mit der Klage beauftragte Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Die Klage hat der ehemalige Bundeskanzler demnach beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.
Wie es in einer der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Erklärung des Anwalts heißt, sei der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, rechtswidrig. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder nehme die sog. 'nachwirkenden Dienstpflichten' nicht mehr wahr". Gleichzeitig werde hingegen "aber nicht festgelegt, was 'nachwirkende Dienstpflichten' überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Procedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", schreibt der Anwalt:
"Dem ganzen Vorgang steht auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe als die anhand der 'neuen Regeln' vorgegebenen für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren."
Im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung erinnerten solche Entscheidungen "eher an einen absolutistischen Fürstenstaat" und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, heißt es in der Erklärung weiter. Sie seien willkürlich. Da dem ehemaligen Bundeskanzler vor der Entscheidung des Haushaltsausschusses "weder Gelegenheit zur Stellungnahme" noch sonst "rechtliches Gehör gewährt" worden sei, verlange er die Möglichkeit einer Stellungnahme Schröders und gegebenenfalls eine gerichtliche Einigung, so Nagel. Eine Kommunikation über die Medien solle zunächst nicht stattfinden.
Nagel gilt in politischen Kreisen als Staranwalt. In einem aufsehenerregenden Verfahren verteidigte er unter anderem den der Korruption angeklagten früheren Bundespräsidenten Christian Wulff. Der Prozess endete für Wulff 2014 mit einem Freispruch.
Gerhard Schröder war nach Beginn des Ukraine-Krieges wegen seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seines Engagements für russische Energiefirmen stark kritisiert worden. Allerdings hatte der Haushaltsausschuss die teilweise Streichung von Schröders Privilegien damals ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum Krieg in der Ukraine begründet. Das Gremium verwies hingegen darauf, dass die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen" müsse. Bei Schröder sei diese nicht zu erkennen.
Sein Ruhegehalt in Höhe von 8.300 Euro erhält der Altkanzler indes jedoch ebenso weiter wie seinen Personenschutz. Im Vorfeld des Beschlusses, Schröder einen Teil der ihm zustehenden Altkanzlerprivilegien zu entziehen, hatte sich das EU-Parlament mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen.
Mehr zum Thema - Gerhard Schröder: Inbetriebnahme von Nord Stream 2 "einfachste Lösung"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.