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Hessen-AfD erringt Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz muss Beobachtung vorerst einstellen

Die hessische AfD hat vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht einen Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz erzielt. Die Behörde muss die erst vor Kurzem angekündigte Beobachtung der Partei vorerst einstellen, urteilten die Richter. Zumindest bis zu einer endgültigen Entscheidung im entsprechenden Eilverfahren.
Hessen-AfD erringt Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz muss Beobachtung vorerst einstellenQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance

Die AfD steht unter Verdacht, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wenden. Das ist zwar nur ein Verdacht, aber einer mit großer Wirkung, der Anfang September dazu führte, dass der hessische Verfassungsschutz die nachrichtendienstliche Beobachtung aller Parteifunktionäre des Landes aufnahm. Dagegen erhob die hessische AfD Klage und erzielte vor Gericht nun einen vorläufigen Teilerfolg, wie die Partei am Montag mitteilte.

Gegenüber dem Verwaltungsgericht Wiesbaden musste der Verfassungsschutz bestätigen, vorerst weder Abgeordnete noch Kandidaten der AfD in Bundestag, Landtag oder Europaparlament zu überwachen, nur weil sie Mitglieder der Partei sind. Zudem ist es der Behörde und auch dem Innenministerium einstweilen untersagt, öffentlich über die Beobachtung der AfD zu berichten. Eine Meldung über die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2021 nahmen die beiden Behörden am Montag vorsorglich von ihren Internetseiten. 

Der Verfassungsschutz darf somit vorerst lediglich dann tätig werden, wenn gegen eine Person ein erhärteter Verdacht besteht. Eine generelle Einstellung der AfD-Beobachtung lehnt der Verfassungsschutz allerdings auch weiterhin grundsätzlich ab, wie aus seiner Stillhalte-Erklärung, die dem hr vorliegt, hervorgeht. Die Sorge der Behörde: Sollte sich die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall am Ende doch bestätigen, gingen dem Verfassungsschutz bis dahin möglicherweise wichtige Erkenntnisse zu möglichen verfassungswidrigen Bestrebungen einzelner Mitglieder der Partei verloren. Ein solches "Beobachtungsdefizit" sei nicht zu rechtfertigen, wenn es um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehe, argumentiert die Behörde.

Ein Einlenken vonseiten der Behörden in dem Rechtsstreit ist somit auch weiterhin nicht zu erwarten. Mit der Stillhalte-Erklärung verpflichten sich sowohl der Verfassungsschutz als auch das Ministerium lediglich vorübergehend dazu, sich an die vor Gericht vereinbarten Auflagen zu halten, das heißt: bis zu einer Entscheidung im entsprechenden Eilverfahren. Wann diese allerdings folgt, ist unklar. Sprecher des Verfassungsschutzes und des Ministeriums teilten auf Anfrage des hr diesbezüglich lediglich mit, das laufende Verfahren nicht kommentieren zu wollen.  

Der Landesverband der hessischen AfD hat geklagt, weil sie in den Äußerungen zur Überwachung Verstöße der Behörden gegen die ihnen gebotene Neutralitätspflicht sieht. Die Partei bewertet sowohl die Einstufung als Verdachtsfall als auch die konkreten Umstände der Mitteilung als rechtswidrig. Zuvor hatte der hessische Verfassungsschutz öffentlich verkündet, die Landesbehörde habe sich dem Vorgehen des Bundesamts für Verfassungsschutz angeschlossen, welches die AfD als Beobachtungsobjekt eingestuft hat. Erkenntnisse würden dem Bundesamt weitergeleitet. Auch nachrichtendienstliche Mittel seien zulässig, erklärte der Präsident der Behörde, Robert Schäfer, damals:

"Bei der Beobachtung wird genau zu schauen sein, wie sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Ideologie und entsprechende Bestrebungen entwickeln."

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