Deutschland

Erneute gerichtliche Niederlage für Kalbitz: Gericht weist Berufung wegen AfD-Mitgliedschaft ab

Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz ist mit einer Berufung gegen den Entzug seiner AfD-Mitgliedschaft gescheitert. Im April hatte das Berliner Landgericht bestätigt, dass seine Parteimitgliedschaft "wegen arglistiger Täuschung" erfolgreich angefochten wurde.
Erneute gerichtliche Niederlage für Kalbitz: Gericht weist Berufung wegen AfD-Mitgliedschaft abQuelle: www.globallookpress.com

Im juristischen Kampf gegen den Entzug seiner Mitgliedschaft in der AfD hat der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz eine entscheidende Niederlage erlitten. Das Berliner Kammergericht habe die Revision von Kalbitz gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom April dieses Jahres ohne mündliche Verhandlung abgelehnt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der 7. Zivilsenat habe im schriftlichen Verfahren festgestellt, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufweise. Der frühere Landesvorsitzende will mit seinen bereits durch zahlreiche Instanzen betriebenen Klagen erreichen, dass er wieder Mitglied der AfD wird.

Gegen den Beschluss sei keine Revision zugelassen worden, teilte das Gericht mit. Über eine mögliche Beschwerde gegen diese Nichtzulassung müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Kalbitz prüft nach eigenen Angaben, dagegen vorzugehen. "Natürlich bedaure ich diese Entscheidung in der Sache, eine Beschwerde ist in Prüfung", teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. Er nannte das gesamte Verfahren ein "rechtsstaatliches Armutszeugnis".

Das Berliner Landgericht hatte im April die Klage von Kalbitz gegen die Bundespartei abgewiesen, die seine Parteimitgliedschaft für nichtig erklärt hatte. Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Der für die AfD in dieser Sache damals tätige Anwalt Joachim Steinhöfel sagte bereits im April über den seit 2020 laufenden Rechtsstreit, es sei für Kalbitz "rechtlich aussichtslos". Kalbitz galt nach dem Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke als zweitwichtigster Mann im sogenannten Flügel der AfD, der offiziell aufgelöst wurde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Strömung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" und deren Wortführer Björn Höcke ebenso wie Kalbitz als "rechtsextremistische Führungspersonen" ein. Höcke, der die AfD-interne Vereinigung gegründet hatte, bleibt Vorsitzender der Thüringer AfD. Anfang November wurde er bei einem Landesparteitag wiedergewählt. 

Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) nicht angegeben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Bei einem Treffen 2007, zwei Jahre bevor die Organisation verboten wurde, sei er aus Interesse eher Zaungast gewesen. Allerdings soll er auf einer Liste der HDJ verzeichnet sein.

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