"Nachnamen-Meshing" – kreativ oder grüne Spleen-Idee?
Der eher unbekannte Nischentrend des Nachnamen-Meshings bei frischvermählten Paaren in Großbritannien und den USA, erfährt im Rahmen der von Justizminister Marco Buschmann (FDP) jüngst angekündigten "Reform des Namensrechts" zarte Blüten der Aufmerksamkeit, dabei wenig überraschend ausgehend von einer Initiative der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche zukünftig nach den Vorstellungen des Bundesjustizministers "mehr Entscheidungsspielraum" erhalten. So sei es laut Buschmann "höchste Zeit, Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen". Bei einem vorliegenden Wunsch, der Frage möglicher Doppelnamen, sei dabei geltendes Recht "viel zu restriktiv" und sollte durch eine Gesetzesänderung ermöglichen, dass Ehepaare "einen gemeinsamen Doppelnamen" tragen dürfen. Bisher ist das lediglich für eine Seite erlaubt.
Des Weiteren können Scheidungskinder bis dato ihren Namen nicht ändern, auch diese Regelung soll überarbeitet werden.
Ergänzend, genauer gesagt dem grünen Zeitgeist permanenter Neubewertungen gesellschaftlicher Ordnungen entsprechend, hat jetzt der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, den Gedanken erweitert. So lautet Limburgs Vorstellung diesbezüglich, veröffentlicht in einem Artikel der Welt:
"Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant."
Diese Form der "Namensverschmelzung" nennt sich im Englischen "Meshing", also das Mixen von Nachnamen. Beispiele könnten dabei lauten, aus Frau Meerbusch und Herr Wisam bildet sich der neue Ehe- und Familiennamen "Meersam" oder "Wibusch". Dazu wird im Welt-Artikel erläutert:
"Heiratet ein Herr James seine Partnerin Harrison, könnten sie den gemeinsamen Namen Jamison tragen."
Beim britischen "Meshing" müssen die Paare nicht unbedingt verheiratet sein, um den gleichen Namen tragen zu dürfen. Generell stellt es in Großbritannien kein Problem dar, seinen Namen ändern zu lassen. Ein dementsprechender Behördenantrag macht die Namensänderung unkompliziert möglich. In Deutschland, bekannt und gefürchtet für seine unnachgiebige Bürokratie, schaut es dabei anders aus.
Die SPD-Politikerin Eichwede zeige sich laut dem Welt-Artikel generell bereit, "im Rahmen der Anhörung mit den Experten auch über "weiterreichende Flexibilisierungen" zu diskutieren". Demgegenüber erfolgte aus der FDP "scharfer Widerspruch" auf die Vorstellungen des rechtspolitischen Sprechers der Grünen-Bundestagsfraktion:
"Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd, auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt."
Es sei daher unwahrscheinlich, dass "sich die Grünen mit ihrem ungewöhnlichen Wunsch durchsetzen werden", so die Einschätzung der rechtspolitischen Sprecherin der FDP, Katrin Helling-Plahr.
Heißt: Herr Schmitz und Frau Müller könnten dann nach Eheschließung beide Müller-Schmitz heißen und diesen Namen an gemeinsame Kinder weitergeben. #Namensrecht#Buschmannpic.twitter.com/gBGRRpvnoZ
— rbb|24 (@rbb24) March 20, 2023
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