Bundesanwaltschaft sieht Vorwurf krimineller Vereinigung im Prozess um Lina E. bestätigt
Der Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagte am Oberlandesgericht Dresden wurde am Dienstag mit dem Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft fortgesetzt.
Nach der mehrstündigen Beweiswürdigung vor einer Woche soll am Mittwoch das Fazit inklusive der Anträge zum Strafmaß folgen. Ob danach die Verteidigerplädoyers beginnen, ist offen.
Die Anklagebehörde sieht ihre Vorwürfe gegen die vier Beschuldigten als bewiesen an. Demnach haben diese als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung in den Jahren 2018 bis 2020 Überfälle auf Angehörige der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach geplant und ausgeführt.
Bundesanwältin Alexandra Geilhorn sagte:
"Es bestand das Ziel, die politischen Gegner aus der rechten Szene körperlich anzugreifen und zu verletzen."
Die aus Hessen stammende Lina E., die zuletzt in Leipzig studiert hat, habe eine herausgehobene Stellung in der Gruppe gehabt. Sie sei an der Planung der Taten und Auswahl der Opfer beteiligt gewesen und habe an allen bislang bekannten Überfällen mitgewirkt.
Der Prozess läuft seit September 2021 in einem speziellen Saal des OLG am Rande der Stadt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Die Verteidigung hält den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung für konstruiert und spricht von einem "politisierten Verfahren".
Die Beschuldigten schwiegen bis jetzt vor Gericht. Lina E. ist seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft, ihre Mitangeklagten sind jedoch auf freiem Fuß.
Mehr zum Thema – SEK-Razzia in Leipzig und Jena: Mutmaßliche Angreifer von Budapest festgenommen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.