Verfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Teilnahme am WHO-Pandemievertrag
Von Felicitas Rabe
Gegen die beiden neu vorgesehenen Pandemieverträge der Bundesrepublik mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine erste Verfassungsbeschwerde eingereicht.
In ihrer Presseerklärung vom 16. Juni 2023 begründen die beiden Kläger, die Begründerin der Bürgerinitiative Gemeinwohl-Lobby Marianne Grimmenstein-Balas und der ehemalige Präsident des Landeskriminalamts Thüringen, Ministerialrat a. D. Uwe Kranz, ihre gemeinsame Klage beim BVG.
Durch das geplante sogenannte Global Health Certificate System der WHO (GHCS) drohe den Bürgern eine Totalüberwachung und eine Einschränkung der Reisefreiheit. Dazu hätte die Verabschiedung des WHO-Convention Agreement (CA+) generelle Grundrechte-Einschränkungen zur Folge. Diesbezüglich heißt es in ihrer Pressemitteilung:
"Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf einstweilige Anordnung ist die grundgesetz- und völkerrechtswidrige Fassung der beiden o. a. vorgelegten Vertragsentwürfe."
Die Vertragsentwürfe beinhalteten demnach "zahlreiche Verletzungen der Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz, dem EU-Vertrag (EUV), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivil-Pakt, IBPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, IPwskR), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der EU-Grundrechtscharta".
Infolge der Verfassungsbeschwerde sollten staatliche Stellen in Deutschland dazu verpflichtet werden, alle sich aus den Verträgen ergebende Verordnungen grundgesetzkonform zu gestalten oder ihnen zu widersprechen. Laut Pressemitteilung geht es darum, "allen Verordnungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und der WHO-Convention in Form des sogenannten Pandemievertrages (CA+), die mit dem Grundgesetz oder dem Völkerrecht kollidieren, zur Verletzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder zum Verlust der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland führen, in den jeweiligen internationalen Arbeitsgruppen zur IHR-Neufassung oder zur Ausgestaltung des CA+ bis zur 77. WHO-Generalversammlung zu widersprechen bzw. diese grundgesetzkonform auszugestalten".
Die Kläger bewerten auch die geplante Einrichtung internationaler und nationaler Zensurbehörden. Diese würden als Instrumente gegen eine sogenannte "Infodemie" (Falsch- und Desinformationen) vorbereitet. Man wolle damit angebliche "gesundheitsbezogene Fehlinformationen und Desinformationen" verhindern, die sich negativ auf die "Impfnachfrage" auswirken könnten. Das Vorgehen stelle allerdings eine Verletzung der informellen Freiheitsrechte dar:
"Das ist Zensur, und damit werden die informationellen Freiheitsrechte der Bürger und der freien Presse verletzt", so die Kläger.
Im Interview mit der Autorin erläuterte Grimmenstein-Balas ihre Motive für die Verfassungsbeschwerde. Sie habe bereits drei Verfassungsbeschwerden eingelegt, berichtete die studierte Musiklehrerin. Dabei sei es bisher, wie zum Beispiel bei ihrer Klage gegen das CETA-Abkommen, jeweils um Beschwerden gegen die Teilnahme der Bundesrepublik an internationalen Handelsabkommen gegangen.
Die Handelsabkommen hebelten insofern die demokratischen Grundsätze aus, als damit die komplette politische Entscheidungsmacht auf nicht demokratisch legitimierte Gremien übertragen würde. Statt gewählter Politiker bestimmten am Ende internationale Handelsausschüsse über die Politik in Deutschland, so die Bürgerrechtlerin.
Bei den WHO-Verträgen verhalte es sich ähnlich. Die ganze Entscheidungsmacht würde an die Weltgesundheitsorganisation übertragen. Deutschland und seine Länder und Kommunen könnten nicht mehr selbst über ihre Politik bestimmen:
"Durch die Verschärfung der internationalen Gesundheitsvorschriften im vorgesehenen Pandemievertrag werden die Entscheidungen im Gesundheitsbereich komplett an die WHO übertragen und damit verliert die Bundesrepublik in allen Bereichen ihre Entscheidungsmacht."
Auf die Frage, was sie sich durch die Verfassungsbeschwerde vor allem erhoffe, erklärte die Klägerin: "Ich erwarte eine Sensibilisierung der Bevölkerung für dieses Thema – denn wir werden ansonsten unsere Mitgestaltungsmöglichkeiten an unserem Gemeinwesen komplett verlieren."
Schließlich begründete sie auch, warum sie die Verfassungsbeschwerden selbst formulierte und einreichte: Bei Beauftragung eines Juristen gingen die Rechte am Beschwerdetext auf den Anwalt über, sie könne dann nicht mehr frei darüber verfügen. Das widerspräche ihrem Anliegen, die Verfassungsbeschwerde in vollem Umfang für die Bürger zur Verfügung zu stellen. Schließlich sei sie nach 30 Jahren Erfahrung im Formulieren von Verfassungsklagen auch selbst in der Lage, solche Beschwerden fachspezifisch zu formulieren.
Mehr zum Thema – Pandemievertrag: Gewählte Volksvertreter unterstützen annähernd komplett die Machtbefugnisse der WHO
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