Impfgeschädigte benötigen Prozesskostenhilfe, bei BioNTech übernimmt der Steuerzahler
Das Beispiel der Erfahrungen einer jungen, ehemals sehr aktiven Sportlerin, Selin Islami aus Solingen, wurde in mehreren Artikeln und Video-Beiträgen vom WDR seit November 2022 dokumentiert und begleitet. So lautete damals die Überschrift: "Schwerkrank nach Corona-Impfung". Juristisch musste nach entsprechender Klageeinreichung durch die Mutter geklärt werden, ob die diagnostizierte äußerst seltene Form der Myasthenia Gravis, einer Autoimmunerkrankung, bei der die Verbindungen zwischen Nerven und Muskeln nicht mehr funktionieren, im Zusammenhang mit ihrer zweimaligen COVID-Impfung mit dem Wirkstoff des Unternehmens BioNTech steht. Der Anwalt der Familie informierte nun über Details des Gerichtsverfahrens:
Der Alltag der mittlerweile Volljährigen sieht laut dem WDR-Beitrag folgendermaßen aus:
"Kurz nach der Impfung hat die 17-Jährige Beschwerden, die von Medizinern als normale Reaktion eingestuft werden. Nach der zweiten Impfung aber reagiert Selins Körper so massiv, dass sie ins Krankenhaus muss. Seit Dezember pendelt Selin zwischen Solingen und dem Uniklinikum Essen hin und her. Nur mit Blutwäschen und hochdosierten Medikamenten kann sie derzeit überleben."
Zudem ist sie permanent auf einen Rollstuhl angewiesen. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich informierte am 25. Juni auf seinem Twitter-Kanal über seine jüngsten Erfahrungen im laufenden Verfahren mit dem Pharmariesen aus Mainz:
"Selin, die von uns vertreten wird, musste beim Landgericht Wuppertal Prozesskostenhilfe beantragen. Diese ist in Deutschland auf einen Streitwert von 50.000 EUR bei reduzierten Gebühren gedeckelt. Selins Ansprüche dürften aber über 400.000 EUR hinausgehen, da ihr junges Leben mit 100 Prozent anerkanntem Impfschaden und Schwerbehinderung ruiniert ist."
Demgegenüber sehe es auf der Beklagtenseite vollkommen anders aus. Das Unternehmen BioNTech erhalte "vertragsgemäß von der Bundesrepublik Deutschland die Anwälte gestellt und voll bezahlt, und zwar unbegrenzt", so Ulbrich in seinem Beitrag weiter. Spitz formuliert stellt der Anwalt provokativ fest:
"Das koordinierende Gesundheitsministerium muss zudem mit Rat und Tat aktiv zur Klageabweisung unterstützend tätig sein. In Deutschland muss man also auf der Täterseite stehen, um volle Unterstützung von Karl Lauterbach zu erhalten, während dort fleißig daran mitgewirkt wird, dass die Klagen abgewiesen werden."
Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) sind bis Mitte März 2023 in 13 der 16 Bundesländer "6.600 Anträge auf Versorgungsleistungen wegen Corona-Impfschäden eingegangen". Die Haftungsfrage bei Impfschäden "betrifft in erster Linie den Hersteller des Impfstoffs", so die Information auf der Webseite der Kanzlei Rogert und Ulbrich. Die derzeitige Realität, was die Hürden potenziell impfgeschädigter Bürger zum Thema Haftung betrifft, schilderte das ZDF im April 2023:
"Für die Hersteller von Corona-Vakzinen hatte die ehemalige Bundesregierung – unter Angela Merkel – diese Gefährdungshaftung aber weitgehend ausgeschlossen. Eine Verordnung des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) legte im Mai 2020 ohne Parlamentsbeteiligung fest, dass die Hersteller bei COVID-Impfstoff, den das Bundesgesundheitsministerium zur Pandemiebekämpfung beschafft, in vielen Fällen nur dann haftbar sind, wenn sie durch ihre Arzneimittel grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Schäden verursacht haben."
Der Anwalt von Selin Islami ergänzt in seinem aktuellen Twitter-Beitrag:
"Es kommt aber noch besser – die Bundesrepublik Deutschland entscheidet darüber, ob ein Vergleich geschlossen wird, und wenn ja, in welcher Höhe. Selin hat trotz 100 Prozent anerkanntem Impfschaden von Karl Lauterbach die Tür vor der Nase zugeschlagen bekommen und die Anwälte mitteilen lassen, dass noch nicht einmal Vergleichsverhandlungen in Betracht kämen."
Der Bundesgesundheitsminister erklärte am 12. März im ZDF hinsichtlich diesbezüglicher Problematik:
"Ich glaube, das ist der damaligen Situation geschuldet. Dass man damals so schnell wie möglich die Impfstoffe nutzen wollte. Und da ist der Staat in die Haftung gegangen. Vielleicht war das auch richtig, denn es ist besser, dass der Staat haftet, als dass mit Firmen lange Vergleiche oder Prozesse geführt werden müssen."
Der WDR informierte nun am 25. Juni, dass im Fall von Selin Islami der Impfschaden zu 100 Prozent anerkannt wurde. Damit übernimmt die zuständige Behörde alle notwendigen Kosten, "mehr als die Krankenkasse", so der WDR-Beitrag. Des Weiteren heißt es, dass die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland als zuständige Versorgungsbehörden insgesamt bislang "66 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens bewilligt und 254 Anträge – durch letztinstanzliche Gerichtsurteile – bislang abgelehnt" worden seien.
Anwalt Ulbrich kommentiert abschließend auf Twitter: "Gut, dass ein Sozialdemokrat sich schützend vor BioNTech schmeißt ... eine Schande", und bezog sich dabei auf die Aussage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der im März dieses Jahres im ZDF den Zuschauern mitteilte:
"Alle diese Schicksale sind absolut bestürzend, und jedes einzelne Schicksal ist eines zu viel. (...) Es sind schwerste Einschränkungen, und davon wird auch einiges permanent sein (...) Es muss also hier zu einem schnelleren Anerkennen dieser Verfahren, dieser Schäden kommen. Und wir bekommen jetzt auch langsam ein klareres Bild."
Laut dem WDR-Beitrag komme aktuell eine "Klagewelle" auf die Pharmaunternehmen "BioNTech, Moderna, AstraZeneca & Co. zugerollt". Allein an den 19 Landgerichten in Nordrhein-Westfalen seien demnach "mindestens 50 zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz gegen Corona-Impfstoff-Hersteller anhängig", so das Ergebnis einer Nachfrage des WDR. Die ersten Verhandlungen sollen im August und September stattfinden – in anderen Bundesländern womöglich schon früher.
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