Deutschland

"Geboten ist Widerstand": Hans Bauer zur Verfassungsbeschwerde der DKP

Die DKP hat Verfassungsklage gegen die Verschärfung des Strafrechts eingelegt. Die Verschärfung bedrohe die Meinungsfreiheit, so die Begründung. Der Rechtsanwalt Hans Bauer ordnet die Klage in die aktuellen Entwicklungen in Deutschland ein und begründet ihre Notwendigkeit.
"Geboten ist Widerstand": Hans Bauer zur Verfassungsbeschwerde der DKP© gemeinfrei

Der Berliner Rechtsanwalt Hans Bauer sorgt sich um die grundlegenden Freiheiten in der Bundesrepublik und sieht Deutschland als Kriegspartei. In einem Beitrag für die der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) nahestehende Wochenzeitung Unsere Zeit zeichnet Bauer die bedenkliche Entwicklung nach, die Deutschland immer weiter in Richtung Repression führt. 

Die Anzahl der Verfolgung von Straftaten nach § 140 StGB, der die Billigung von Straftaten unter Strafe stellt, sei sprunghaft angestiegen. Bisher seien in diesem Zusammenhang nur Geldstrafen verhängt worden. Bauer sieht aber die Bereitschaft zur weiteren Eskalation. 

"Noch geht es um Geldstrafen. Angedroht ist aber auch Gefängnis. Die 'Taten': Volksverhetzung, Billigung einer Straftat und andere Delikte – nach Belieben auslegbar."

Bauer spricht von "Gummiparagraphen" und deutet damit in Richtung juristischer Willkür. Die Prozesse wegen Billigung einer Straftat seien zudem gesamtgesellschaftlich verbunden mit einer immer weitergehenden Einschränkung des öffentlich Sagbaren. 

"Die Strafverfolgungen gehen einher mit staatlicher Zensur, mit Verboten und Behinderungen der Auftritte von Wissenschaftlern und Künstlern, die nicht der Staatsräson folgen. Diskriminiert und verleumdet werden Friedensdemonstrationen wie die der 'Handwerker für den Frieden' in Bremen und Dessau und weiteren Städten vor allem im Osten."

Die deutschen Medien übernähmen dabei eine besonders unrühmliche Rolle. Sie würden zum Mittel der Hetze und seien Ort der antirussischen Propaganda. Für einen offenen Diskurs und die gemeinsame Suche nach einem Weg zum Frieden fielen sie daher aus. 

Deutschland sei längst Kriegspartei, schreibt Bauer. Die finanzielle Unterstützung der Ukraine, die Lieferung von immer mehr und immer schwereren Waffen sowie die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland stünden im Gegensatz zum im Grundgesetz verankerten Friedensgebot. 

"Verletzt werden aber auch die Grundrechte auf Informations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die einseitige Berichterstattung, das Verschweigen und Verfälschen der Tatsachen über Ursache und Anlass des Krieges und die Unterdrückung und Sanktionierung anderer Auffassungen verhindern offene Debatten. Eine unabhängige Meinungsbildung durch demokratischen Diskurs ist so unmöglich", schreibt Bauer.

Die tatsächlichen Gefährder des öffentlichen Friedens und des Friedens in der Welt, die Spalter und Hetzer seien nicht unter den Bürgern zu suchen, geht aus dem hervor, was Bauer ausführt. 

"Die Politik dieser Regierung und die staatstreuen Medien geben Antwort auf diese Fragen, zwingen zum Nachdenken, fordern zum Handeln. Geboten ist Widerstand, auch die Nutzung juristischer Mittel."

Bauer begründet damit den Gang der DKP vor das Verfassungsgericht. Ziel sei es, die Verschärfung des Strafrechts und die damit einhergehenden Einschränkungen rückgängig zu machen. Die Diskussion über den Ukraine-Konflikt müsse frei möglich sein, ohne dass der Gesetzgeber per Gesetz eine bestimmte Sicht auf den Krieg vorschreibe.

Bauer schließt: "Der deutsche Imperialismus hat seine 'bewährten' Methoden und historischen Erfahrungen beim Vorbereiten und Führen von Kriegen. Am Anfang standen immer Volksverführung und Volksverhetzung. Am Ende stand der Abgrund. Aber gelernt hat er daraus nichts. Diesem Wahnsinn muss Einhalt geboten werden."

Mehr zum Thema – "Weg mit dem Maulkorb": DKP-Kommunisten klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen § 130 StGB

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