Bundesrat billigt Erhöhungen des Bürgergeldes ab 2024
Der Bundesrat hat eine deutliche Erhöhung des Bürgergelds ab dem kommenden Jahr gebilligt. Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am Freitag zu. Die Anhebung des Bürgergeldes zur "Sicherung des Existenzminimums" um 12 Prozent kann damit wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Derzeit beziehen mehr als fünf Millionen Menschen in der Bundesrepublik das sogenannte Bürgergeld, welches zu Beginn des Jahres die Hartz-IV-Zahlungen ersetzt hatte.
Mit der Anhebung erhalten allein lebende Erwachsene im kommenden Jahr 61 Euro mehr im Monat, insgesamt bekommen sie dann 563 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder zwischen dem siebten und dem 14. Lebensjahr erhöht sich der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro. Außerdem soll die Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf auf 130 Euro im ersten Schulhalbjahr 2024 und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr steigen.
Auch die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht. Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Bürgergeldes wird mit der hohen Inflation und der formellen Steigerung der Nettolöhne (welche die gegenwärtige Teuerungsrate jedoch nur teilweise kompensiert) begründet. Beide Werte fließen in die jährliche Neuberechnung des Regelbedarfs mit ein, der die Grundlage für die Festsetzung des Bürgergelds bildet. Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt im kommenden Jahr zusätzlich 4,3 Milliarden Euro kosten.
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