Justizwahnsinn in Deutschland: Twitter-Nutzer erhalten Strafen für Berichte über ukrainische Nazis
Von Alexej Danckwardt
Deutsche Nutzer sozialer Netzwerke erhalten neuerdings Strafbefehle für das Posten fotografischer Beweise der Existenz von Nazis in der Ukraine, in denen hohe Geldstrafen festgesetzt wurden. Ihr "Vergehen": sie haben als Antwort auf die Ignoranz anderer Nutzer, die entsprechend dem deutschen Mainstream-Narrativ behauptet hatten, in der Ukraine gäbe es keine Nazis, Fotos und Videoaufnahmen, die eben jene ukrainischen Nazis in aller Eindeutigkeit zeigen, geteilt.
So erhielt die Nutzerin der X-Plattform (ehemals Twitter) Johanna Wagner einen Strafbefehl des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 13. September 2023, in dem eine Geldstrafe in Höhe von 7.500,00 € gegen sie festgesetzt wurde. Die Deutsche hatte bei insgesamt vier Gelegenheiten im April und Juni 2023 Bilder ukrainischer Nazis als Antwort an die Existenz des Nazismus in dem osteuropäischen Land abstreitende Kontrahenten geteilt, auf denen diese den Hitlergruß zeigten und / oder Symbole wie das Hakenkreuz oder die Wolfsangel des Asow-Regiments demonstrierten.
Johanna Wagner veröffentlichte den Strafbefehl am Dienstag auf ihrem X-Account.
Ich war schneller!😜😝 Auch ich werde den nicht einen Cent geben und die Strafe absitzen!😜 Nicht einen Zentimeter gebe ich kampflos auf! pic.twitter.com/7gClJPPyfR
— Johanna Wagner (@johannawagner57) October 30, 2023
Rechtlich werteten Gericht und Staatsanwaltschaft die Dokumentation und Berichterstattung über die Verbreitung des Nazismus und sonstigen rechtsextremen Gedankenguts in ukrainischen Streitkräften als "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" gemäß § 86a Strafgesetzbuch und setzten dafür eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen, das Einkommen von 5 Monaten, fest.
Bei der deutschen Justiz geht es nicht darum, die Glorifizierung des Nazismus und seiner Symbole zu ahnden, sondern im Gegenteil, die Kritiker des Nazismus in der Ukraine und ihrer Freunde in Deutschland sollen zum Verstummen gebracht und jede Berichterstattung über diese Erscheinung unterbunden werden. Das sieht man auch daran, dass es für begeisterte Berichte über das Asow-Regiment, das stets mit seiner Symbolik, der besagten Wolfsangel, abgebildet wurde, keinerlei Verfahren wegen des Verwendens dieses Kennzeichen gegen die Mainstreampresse oder ukrainische Nazis verherrlichende Nutzer sozialer Netzwerke gegeben hat.
Grundsätzlich steht die Dokumentation des Verwendens von Nazi-Kennzeichen durch andere und die Berichtserstattung darüber nicht unter Strafe, wenn sie aus einer ablehnenden oder aufklärerischen Haltung heraus erfolgt. § 86a StGB verweist in seinem Absatz 3 nämlich auf § 86 Abs. 4 StGB, in dem es heißt:
"Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Das Missachten dieser klaren Regel rückt die vorstehend berichtete Entscheidung des Amtsgerichts Mühldorf am Inn in die Nähe von richterlicher Willkür und Rechtsbeugung.
Mehr zum Thema - "Es gibt keine Nazis in der Ukraine!" Ein deutsches Narrativ
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.