Razzia gegen "Reichsbürger" in acht Bundesländern
Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen sogenannte "Reichsbürger" haben etwa 280 Einsatzkräfte am Donnerstag in acht Bundesländern mehrere Objekte durchsucht. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa werden die Beschuldigten verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben.
Demnach waren Polizisten in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg und Niedersachsen im Einsatz. Die Leitung der Aktion lag bei der Generalstaatsanwaltschaft München.
Bereits im Oktober hatten die Sicherheitskräfte in mehreren Bundesländern Wohnungen von "Reichsbürgern" durchsucht, die dem Umfeld der angeblichen Terrorgruppe "Vereinte Patrioten" zugerechnet werden. Fünf Verdächtige waren dabei festgenommen worden.
Im Dezember 2022 kam es wegen eines angeblichen Umsturzversuches zu bundesweiten Razzien im "Reichsbürger"-Milieu. Wegen des Alters der Verdächtigen und der besonderen Begleitumstände sprachen Spötter schnell von einem "Rollator-Putsch".
Als "Reichsbürger" werden Personen bezeichnet, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Strukturen nicht anerkennen und von einem Fortbestand des Deutschen Reiches ausgehen. Der Verfassungsschutz zählte im Jahr 2022 etwa 23.000 "Reichsbürger" und "Selbstverwalter".
Mehr zum Thema - "Reichsbürger-Razzia" vor geplantem Systemumbruch? Vorhang auf und Action!
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.