Deutschland

"Geheimtreffen": Jurist will gegen Correctiv-Darstellung klagen

Ulrich Vosgerau, habilitierter Staatsrechtler und CDU-Mitglied, will nicht auf sich sitzen lassen, wie er von "Correctiv" dargestellt wurde. Er will gegen seine vermeintlichen Zitate klagen. Was "Correctiv" betreibe, sei keine Recherche.
"Geheimtreffen": Jurist will gegen Correctiv-Darstellung klagenQuelle: www.globallookpress.com © M. Popow via www.imago-images.de

Der Jurist Ulrich Vosgerau, einer der Teilnehmer des von Correctiv skandalisierten Potsdamer Treffens, hat erklärt, er werde gegen die Autoren des Berichts juristisch vorgehen. Vosgerau, der infolge dieser Berichterstattung unter anderem einen Ausschlussantrag aus der CDU fürchten muss, betonte, seine Aussagen seien wider besseres Wissen falsch wiedergegeben worden.

Im Gespräch mit dem Magazin Tichys Einblick berichtete er, nicht einmal seine eigene Partei habe zunächst bei ihm nachgefragt, ob die Berichterstattung von Correctiv wahrhaftig sei, obwohl diese erkennbar substanzlos sei und "auf Vermutungen und Behauptungen hinausläuft, die nicht weiter belegt werden". Er gehe davon aus, dass es nach seinen Erläuterungen nicht mehr zu einem Ausschlussverfahren gegen ihn kommen werde.

So seien die Ansichten des Hauptreferenten Martin Sellner schließlich dessen Buch zu entnehmen, würden aber nicht dargestellt. Dafür würde mit anderen Mitteln versucht, aus nichts eine Nachricht zu schaffen: "Daher diese Geheimdienst-Inszenierung mit körnigen Fotos und matschigem Schnee." Sellner habe auch bei seinem Vortrag die geltende Rechtslage respektiert und mitnichten eine Abschiebung von deutschen Staatsbürgern gefordert, was ‒ darauf wies der habilitierte Staatsrechtler noch einmal hin ‒ bei Vertretern der Ampelregierung an diesem Punkt nicht immer der Fall sei.

"So wollte die SPD eingebürgerten Deutschen, die sich als Antisemiten entpuppen – das heißt, die beispielsweise gegen Israel demonstrieren –, die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen, und zwar bis zu zehn Jahre nach ihrer Verleihung, was schon eher auf eine 'massenhafte' Ausbürgerung von Deutschen hinauslaufen würde."

Sein eigener Beitrag zu dieser Veranstaltung habe in einem kurzen Vortrag über die Probleme der Briefwahl bestanden, den er gehalten habe, weil ein Referent ausgefallen war. Dabei habe er aber die Position des Bundesverfassungsgerichts wiedergegeben, das mit ihm der Meinung sei, die Briefwahl dürfe nie der Regelfall werden. Die Passage, die Correctiv von ihm wiedergegeben habe, in der er angeblich von "jungen Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten", hätte sich vielmehr auf das Problem bezogen, dass bei der Briefwahl das Wahlgeheimnis nicht gesichert und möglicher Druck durch die Familie nicht ausgeschlossen sei, und nicht auf die politische Entscheidungsfähigkeit.

"Ich finde also durchaus, dass Jungwählerinnen türkischer Herkunft selbständig entscheiden können und dies auch tun sollten – und dafür sind eben Wahllokale und Wahlkabinen da."

Ein Briefwähleranteil von mehr als 50 Prozent sei nun einmal verfassungsrechtlich problematisch. So sehe es auch das Bundesverfassungsgericht.

Correctiv habe tatsächlich vor der Veröffentlichung bei ihm nachgefragt und er habe seinen Vortrag und auch speziell diesen Punkt erläutert. Seine Ausführungen seien aber nicht nur ignoriert, sondern sogar in eine Bestätigung dieses Zitats verfälscht worden. Er habe vor, gegen alle Passagen, die ihn beträfen, rechtlich vorzugehen.

Correctiv betreibe seiner Ansicht nach gar keine Recherche.

"In Wirklichkeit handelt es sich ganz einfach um eine Lauschaktion. Freilich hat 'Correctiv' nun gegenüber 'Nius' bestritten, uns abgehört zu haben – vermutlich, weil das eine Straftat wäre. […] Die Art und Weise, wie das Medium dann mit meiner Antwort auf ihre Anfrage umgegangen ist, zeigt, dass es sich gerade um keine Recherche handelte, sondern um den Versuch, ein falsches Narrativ in die Öffentlichkeit zu bringen."

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