AfD-Vorsitzende Weidel behält ihren Doktortitel ‒ Hauptausgabe der Tagesschau schweigt
Im Dezember des Vorjahres sah sich die AfD-Vorsitzende Alice Weidel mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sogenannte Plagiatsjäger in einem Gutachten in der Doktorarbeit Weidels mehrere Verdachtsstellen aufgelistet hätten. Ausschlaggebend war zu diesem Zeitpunkt eine diesbezügliche mediale Kampagne der Süddeutschen Zeitung (SZ). Nun heißt es bei der SZ: "Plagiatsprüfung: Weidel behält Doktortitel". Die ARD-Tagesschauredaktion widmete dem Ereignis am 15. Dezember 2023 in der medienwirksamen Hauptausgabe um 20:00 Uhr einen Beitrag. Eine tagesaktuelle themenbezogene Information am 25. Januar, dem Tag breiter Berichterstattung zum Ergebnis, blieb diesmal jedoch aus:
. @tagesschau Sie hatten in der 20-Uhr-Ausgabe am 15.12.2023 über den Plagiatsvorwurf gegen Weidel berichtet.Warum haben Sie in der 20-Uhr-Ausgabe am 25.01.2024 nicht über das Untersuchungsergebnis der Universität Bayreuth berichtet (Weidel hat nicht plagiiert) ? pic.twitter.com/aVHZ5sKKwQ
— _horizont_ (@hori_____zont) January 26, 2024
Der auslösende SZ-Artikel aus dem Vorjahr informierte einleitend zu den Hintergründen der unterstellten Verdachtsmomente gegen die AfD-Politikerin:
"Sie haben ein Gutachten zu Weidels Arbeit erstellt und dieses bei ihrer Hochschule, der Universität Bayreuth, eingereicht. Das Gutachten liegt der Süddeutschen Zeitung vor. 'Wir sehen in der Dissertation von Frau Weidel zwar keine großflächigen Plagiate, aber viele kleine Plagiatsfragmente. Hier besteht ein Plagiatsverdacht', sagte der federführende Autor der SZ."
Der Tagesschau-Schriftartikel vom 15. Dezember 2023 ergänzte zitierend: "Demnach finden sich in der Arbeit 32 Plagiatsfragmente und 18 falsch gekennzeichnete Zitate". Der alleinige Schriftartikel der Tagesschau auf der ARD-Webseite informierte nun am 25. Januar 2024, bereits um 12:47 Uhr:
"Nach Plagiatsvorwürfen gegen AfD-Chefin Alice Weidel im Zusammenhang mit ihrer Doktorarbeit sieht die Universität Bayreuth nicht genügend Hinweise für eine weitere Prüfung. Zwar seien nach Ansicht der zuständigen Kommission vereinzelt Zitierfehler in der Arbeit zu finden, teilte die Universität mit. In Umfang und Bedeutung reichten diese Passagen aber nicht aus, um ein schuldhaftes ‒ also grob fahrlässiges oder vorsätzliches ‒ wissenschaftliches Fehlverhalten zu belegen."
Das Bayreuther Tagblatt teilte ergänzend mit, dass sich die Uni Bayreuth "gegen ein Hauptverfahren entschieden" habe. Dies beschloss die Kommission demnach "einstimmig". Weiter heißt es:
"Somit kann weder ein systematisches Fehlverhalten noch das Aneignen von Forschungsergebnissen Anderer in Alice Weidels Doktorarbeit bestätigt werden."
Alice Weidel behält damit ihren Doktortitel, den sie 2011 erwarb. Die SZ-Redaktion entschloss sich nun zu folgender Darstellung der Ereignisse, wobei der Artikel aus dem Dezember 2023 "8 Min. Lesezeit" hatte und der aktuelle Artikel nur "2 Min. Lesezeit":
"Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Dezember hatte sie noch von einer Kampagne gegen ihre Person gesprochen und angesichts der hohen Umfragewerte der AfD eine politische Motivation unterstellt."
Der aktuelle SZ-Artikel zitierte zuvor die AfD-Vorsitzende, die sich bei allen Beteiligten "für die gründliche und vollumfängliche Prüfung bedankte". Die Universität Bayreuth habe "sehr rasch und unaufgeregt gehandelt", so Weidel. Im Schriftartikel der ARD-Tagesschau vom 25. Januar findet sich, im Gegensatz zum Dezember 2023, weder die Erwähnung Süddeutsche Zeitung noch SZ.
Mehr zum Thema - AFD-Verbot könnte nach hinten losgehen: Bundestag will populäre rechtsgerichtete Partei verbieten
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.