Verdachtsfall Extremismus: Gericht lehnt alle 470 AfD-Anträge im Streit gegen Verfassungsschutz ab
Im Verfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in zweiter Instanz rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt, berichtet dpa. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen.
Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen und die AfD habe die Beweisanträge "nur zum Ausspähen der Prozessstrategie" gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.
Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, die Beweisanträge vorlesen zu lassen. Dies lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert, sowie dem erhobenen Vorwurf, die AfD sei antisemitisch.
Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an.
Die AfD wehrt sich in dem Gerichtsverfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern Recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.
Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt.
Im August stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Parteijugend "Junge Alternative" (JA) als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Anfang des Jahres war in der Politik eine Debatte über ein Verbot der AfD entbrannt und es fanden landesweit von der politischen Führung des Landes angeleitete Demonstrationen gegen die AfD statt. Seit mehreren Wochen stehen zwei Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl 2024, Maximilian Krah und Petr Bystron, wegen Spionage- und Bestechungsvorwürfen im medialen Kreuzfeuer.
Mehr zum Thema ‒ Das Problem mit der Wahrheit: Verfassungsschutzpräsident Haldenwang und das russische Narrativ
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.