Sachsen: Landrat ordnet Wohnungskündigungen für 1.000 ukrainische Flüchtlingen an
Binnen vier Wochen nach Erhalt der versendeten Kündigungen müssen laut einem Schreiben des zuständigen Landratsamtes betroffene Ukrainer die ihnen zur Verfügung gestellten Wohnungen verlassen. Zuerst hatte die Lokalzeitung Freie Presse von dem Brief erfahren und darüber berichtet (Bezahlschranke). Der für den Vorgang zuständige Landrat Rico Anton (CDU) erklärte gegenüber dem MDR zu den Gründen der Kündigungen, dass die befristeten Mietverträge ausgelaufen seien.
Laut übereinstimmenden Medienrecherchen hat der zuständige Erzgebirgskreis "mehr als 1.000 ukrainische Flüchtlinge" Mitte Mai in einem Schreiben aufgefordert, ihre vom Landkreis zur Verfügung gestellten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen. Laut MDR-Informationen waren die von den Kommunen im Landkreis angemieteten Unterkünfte demnach "für Flüchtlinge aus der Ukraine keine Dauerlösung, sondern Asylsuchenden vorbehalten", so der CDU-Politiker. Anton erklärte laut dem Artikel zu den Hintergründen der Entscheidung:
"Bei den Wohnungen handelt es sich um sogenannte Gewährswohnungen, also Wohnungen, die der Landkreis angemietet hat, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Das trifft auf die Ukrainer nicht zu. Diese sind Bürgergeldempfänger und angehalten, sich am freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen."
Der Sender erklärt, dass laut Gesetzeslage rechtlich gesehen die ukrainischen Kriegsflüchtlinge "seit einer Gesetzesänderung vom Sommer 2022 gleichgestellt sind mit deutschen Bürgergeldempfängern." Daraus resultiere das berechtigte Vorgehen der Behörden. So wurde den Mietern der nun gekündigten Wohnungen bereits "teilweise im Jahr 2022" eindeutig mitgeteilt, dass die Übergangswohnungen von den Neumietern "nicht auf Dauer genutzt werden können." Im Ergebnis seien bereits Ende 2023 seitens des Landratsamtes erste Wohnungskündigungen verschickt worden. Weiter heißt es:
"Diejenigen, die jetzt mit einem Kündigungsschreiben konfrontiert wurden, hätten laut Landrat Rico Anton versäumt, sich eher um eine neue Wohnung zu kümmern."
Der nun absehbar frei werdende Wohnraum werde wiederum "dringend für Flüchtlinge aus anderen Ländern gebraucht", die sich im Gegensatz zu ukrainischen Geflüchteten keine eigene Wohnung suchen können, sondern diese gegebenenfalls seitens der Behörde zugewiesen bekommen.
Laut Behördenangaben würden weiterhin aktuell "rund 5.500 ukrainische Flüchtlinge" im Erzgebirgskreis leben. Davon sei wiederum der allergrößte Teil, "schon 40 Prozent", in Wohnungen mit privatrechtlichem Mietverhältnis gewechselt. Bezugnehmend auf das jüngste Schreiben würden daher "jetzt noch etwa 1.000 verbleiben, bei denen wir noch den Druck erhöhen müssen."
Ein großes Problem bei der Lösungssuche seien weiterhin vorhandene Sprachbarrieren, so seien "vor allem ältere ukrainische Flüchtlinge von der Situation betroffen." Der Landrat wird mit der Feststellung zitiert:
"Mit dem Bezug von Bürgergeld sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden."
Räumungen seien denkbar, so Anton, sollten Betroffene die Wohnungen nicht rechtzeitig verlassen. Jedoch würden die Beamten "alles tun, um drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden."
Der Erzgebirgskreis besteht aus den vier Altlandkreisen Annaberg, Aue, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg. Er ist einer von zehn Landkreisen im Freistaat Sachsen und mit rund 350.000 Einwohnern der einwohnerreichste Landkreis Ostdeutschlands.
Mehr zum Thema - "Keine Prämien für Deserteure" – Deutschland macht Druck auf ukrainische Flüchtlinge
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.