Kapitän der Atlantic Navigator II soll 8.000 Euro Geldstrafe zahlen
Nach Monaten hat das Drama um das Schiff Atlantic Navigator II zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft Rostock ein vorläufiges Ende gefunden. Der Kapitän solle 8.000 Euro Strafe an Human Rights Watch zahlen, einen Verein, der einst, wie der Spiegel schreibt, "die Einhaltung von grundlegenden Freiheiten von Sowjetbürgern" sichern sollte und heute für seine antirussischen Positionen bekannt ist.
Die Atlantic Navigator II war auf dem Weg von St. Petersburg nach Baltimore in der Ostsee havariert. Da diese Havarie in deutschen Gewässern stattfand, konnten die deutschen Behörden Weisungen erteilen, und es gab eine seepolizeiliche Weisung, das Schiff müsse sich in den nächstgelegenen deutschen Hafen schleppen lassen. Dieser war Rostock. Dieser Hafen wurde also nicht freiwillig angelaufen.
Als die Atlantic Navigator II dann in Rostock lag, erließ der Zoll aus Stralsund eine "Festhalteverfügung", sprich, das Schiff durfte auch nach Abschluss der Reparatur und deren Abnahme den Hafen nicht verlassen. Die Begründung: Die Ladung an Birkensperrholz, die das Schiff geladen hatte, verletzten EU-Sanktionen. Als weitere Fracht befand sich auch Uran für US-Atomkraftwerke an Bord, das aber keinen Sanktionen unterliegt.
Mit der Verhängung einer Strafe für den Kapitän schließt sich nun die Staatsanwaltschaft Rostock der juristisch eigenartigen Sicht des Zollamts Stralsund an. Denn damit wird ein Sanktionsverstoß konstruiert, obwohl die betroffene Ware die EU nicht einmal erreicht hat. Zum einen, weil sie ununterbrochen an Bord des Schiffs war, das unter der Flagge der Marshallinseln fährt und rechtliches Ausland ist. Zum anderen, weil selbst das Gebiet des Stralsunder Hafens Zollausland ist und erst aus dem Hafengelände heraus eine Einfuhr in die EU darstellen würde.
Die Atlantic Navigator II hatte vom 4. März bis zum 19. April in Rostock festgesessen. Die Fracht erreichte ihren Bestimmungsort also mit einer Verzögerung von sechs Wochen, und es ist anzunehmen, dass das bei der Reederei zu Verlusten geführt hat. Die Strafe, die über den Kapitän verhängt wurde, muss noch lange nicht das Ende der Affäre sein; es wäre durchaus denkbar, dass die Reederei oder ihre Versicherung gegen das Zollamt Stralsund auf Schadensersatz klagt.
Es ist sogar nicht einmal unwahrscheinlich, weil ein derartiges Vorgehen, einen Sanktionsverstoß zu erklären, ohne dass die sanktionierte Ware jemals in der EU war, nach einer erzwungenen Verbringung in einen deutschen Hafen, auch bei anderen Reedereien Sorgen auslösen dürfte. Selbst die Empfänger der Ware könnten womöglich Ansprüche erheben, weil ein Eigentumsübergang von Handelswaren im Seehandel üblicherweise vor dem Transport und nicht danach erfolgt. In diesem Fall geht es um US-Amerikaner, nicht um Russen.
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