Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Attentäter von Solingen
Ein Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Sonntag einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter von Solingen erlassen. Damit befindet sich der Syrer, der nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen drei Menschen getötet hat, bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.
In dem Haftbefehl wird die Tat vom Freitagabend als dreifacher Mord und mehrfache gefährliche Körperverletzung in Tateinheit jeweils mit versuchtem Mord qualifiziert. Außerdem steht der Messerstecher unter dringendem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das hat die Bundesanwaltschaft am Sonntagnachmittag mitgeteilt. Der mutmaßliche Täter war zuvor dem Ermittlungsrichter des BGH vorgeführt worden.
Der aus Syrien stammende Festgenommene hatte sich der Polizei rund 24 Stunden nach seinem Angriff auf das Solinger Stadtfest mit drei Toten und mehreren Schwerverletzten gestellt und die Tat gestanden. Nach einem dpa-Bericht soll er dabei blutverschmierte Kleidung getragen haben. Das Geständnis muss noch geprüft werden, um auszuschließen, dass der 26-Jährige von anderen Verdächtigen ablenken will, was nach Behördenangaben derzeit "intensiv" geschieht. Den Sicherheitsbehörden soll er bislang nicht als islamistischer Extremist bekannt gewesen sein.
Die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) hat die Bluttat vom Freitagabend Medienberichten zufolge inzwischen für sich reklamiert. Am Sonntagmorgen erklärte die Bundesanwaltschaft, als oberste deutsche Anklagebehörde die Ermittlungen von den sonst zuständigen Landesbehörden übernommen zu haben.
Zwei Männer im Alter von 67 und 56 Jahren sowie eine 56 Jahre alte Frau starben infolge des Angriffs am Freitagabend. Acht Menschen wurden dabei verletzt, vier davon schwer. Nach Angaben der behandelnden Klinik schwebt inzwischen keiner der Verletzten mehr in Lebensgefahr.
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