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Bereitet der sächsische Innenminister ein Verbot der "Freien Sachsen" vor?

Dass der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) die Partei "Freie Sachsen" verbieten will, ist länger bekannt. Nach Informationen der "Bild" macht die sächsische Landesregierung damit nun Ernst.
Bereitet der sächsische Innenminister ein Verbot der "Freien Sachsen" vor?Quelle: Gettyimages.ru © Hendrik Schmidt/dpa

Sachsens Innenminister Armin Schuster (63, CDU) will offenbar ein Verbot der Kleinpartei "Freie Sachsen" erwirken. Darüber berichtet die Bild am Mittwoch. 

Dass Schuster dieses Ziel verfolgt, ist nicht neu: Schon im Herbst vergangenen und im Frühjahr dieses Jahres sprach er offen darüber. So erklärte er etwa am 30. März 2024 in einem Interview mit dem Lokalsender Sachsen Fernsehen

"Es ist eine sehr sehr geübte und erfolgreiche Praxis, erst sie zu verbieten und dann darüber zu sprechen."

Auf weiteres Nachfragen des Reporters erklärte er, dass über Parteiverbote nicht gesprochen werde, "bevor sie vollzogen sind". Zuvor hatte er im Herbst 2023 in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung das Verbot der "Freien Sachsen" ins Gespräch gebracht.

Zweifelhaft ist allerdings, ob Schuster und sein Landesministerium das Verbotsverfahren überhaupt betreiben dürfen. Eine politische Partei kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten und aufgelöst werden, wie bislang in der Geschichte der Bundesrepublik zwei Mal geschehen, darunter ein Mal im angeblich "entnazifizierten" Deutschland ausgerechnet zulasten der konsequentesten Hitler-Gegner: der KPD.

Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Eine Landesregierung kann den Antrag nur stellen, wenn sich die Tätigkeit der Partei auf das von ihr geführte Land beschränkt. Nach Bild-Informationen ist genau das geplant, obwohl die "Freien Sachsen" längst über Sachsen selbst hinausgewachsen sind. Präzedenzfälle eines von einer Landesregierung gestellten Parteiverbotsantrags gibt es bislang nicht. 

Bisher wollte Schuster nach dem Vereinsrecht vorgehen, das den aktuell in Bund und Ländern Regierenden offenbar zum "Mädchen für alles" geworden ist, doch ist dieser Weg vor Gerichten wahrscheinlich deshalb ohne Aussicht auf Bestand, weil der Bundeswahlleiter die "Freien Sachsen" inzwischen in das Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen aufgenommen hat.

Die "Freien Sachsen" kommentieren den Bericht der Bild auf ihrem Telegram-Kanal am Mittwoch so: 

"Nach dem großen Erfolg zur Kommunalwahl und dem soliden Ergebnis bei der Landtagswahl ist Schusters Schritt erwartbar gewesen. Wir werden uns natürlich juristisch und politisch gegen den neuerlichen Verbotsversuch wehren. So, wie Faeser bei COMPACT gescheitert ist, wird Schuster bei den FREIEN SACHSEN scheitern."

Bei den sächsischen Landtagswahlen am 1. September hat die 2021 gegründete Kleinpartei dem amtlichen Endergebnis zufolge einen Stimmenanteil von 2,2 Prozent verbuchen können, bei den Kommunalwahlen im Juni einen solchen von 2,7 Prozent. Sie verfehlte den Einzug in den Landtag, stellt aber 32 Abgeordnete in kommunalen Parlamenten und Kreistagen. Besonders profiliert hatten sich die "Freien Sachsen" durch ihre konsequente Opposition gegen allerlei Maßnahmen während der sogenannten "Corona-Pandemie" sowie gegen den Konfrontationskurs der Bundesregierung gegen Russland.

Im Juni 2021 wurden sie vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz als "rechtsextreme Gruppierung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen" eingestuft und werden seitdem in Sachsen "beobachtet". Anfang 2022 wird die Partei bundesweit beobachtet, nachdem sie auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen" eingestuft wurde.

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