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Bürger werden abkassiert: Bis zu 654 Euro Zuzahlung pro Rettungswagen-Einsatz im Land Brandenburg

In Brandenburg müssen sich die Bürger überlegen, ob sie sich einen Notruf leisten können. Aktuell herrscht dort ein Rechtsstreit darüber, ob und welche Kosten für einen Rettungswageneinsatz von den Krankenkassen übernommen wird.
Bürger werden abkassiert: Bis zu 654 Euro Zuzahlung pro Rettungswagen-Einsatz im Land BrandenburgQuelle: www.globallookpress.com © Stefan Puchner / dpa

Seit dem 1. Januar 2025 erstatten Krankenkassen in mehreren Brandenburger Landkreisen nicht mehr die kompletten Kosten für Rettungseinsätze. Den Kommunen werden aufgrund eines Streits über die Höhe der Kosten die Einsätze nicht mehr vollständig vergütet. In den Landkreisen Teltow-Fläming, im Barnim, in Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Oberhavel, in der Uckermark oder in Potsdam-Mittelmark sollen betroffene Bürger möglicherweise bis zu 654 Euro pro Rettungseinsatz bezahlen, bis der Streit um die Kosten zwischen Kommunen und Krankenkassen geklärt ist.

Nach einem Bericht von Neues Deutschland (ND) vom Montag, seien die Krankenkassen laut dem brandenburgischen Rettungsdienstgesetz verpflichtet, die Kosten für jeden Rettungseinsatz zu übernehmen. Allerdings würden die exakten Kosten pro Einsatz von den Landkreisen festgelegt. Der Streit über die Kostenübernahme sei entstanden, weil die Krankenkassen die Kalkulation der Landkreise zuletzt als unwirtschaftlich erachtet hätten.

Deshalb hätten Kassen die Berechnungen der Landkreise inzwischen abgelehnt und die Höhe der Kosten mithilfe eines unabhängigen Gutachters selbst berechnet. Gesetzlich seien aber sie für die Festlegung der Kostensätze verantwortlich, hätten die Landkreise dagegen argumentiert. Acht Landkreise beauftragten schließlich ein unabhängiges Rechtsgutachten. Demnach seien ihre Kalkulationen der Rettungswageneinsätze völlig in Ordnung.

In der Zeit der ungeklärten Streitfrage müssten die Bürger für den jeweiligen Fehlbetrag von bis zu mehreren hundert Euro pro Einsatzfahrt aufkommen, so der ND-Beitrag. Der Bürger werde dafür quasi als Geisel gehalten. Welche Kosten im Einzelfall auf den einzelnen Betroffenen zukommen könnten, machte die Zeitung an einem Beispiel deutlich:

"So müssen Bürger*innen 654 Euro bezahlen, wenn ein Rettungseinsatz insgesamt 1449 Euro kostet, die Krankenkassen aber entschieden haben, nur 794,91 Euro zu bezahlen. Die Höhe der Summen ist unter anderem abhängig davon, ob nur Sanitäter kommen oder auch ein Notarzt."

Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), erklärte, wie die Patienten bis zu einer Einigung oder einem Gerichtsurteil mit Gebührenbescheiden umgehen sollten. Die Bescheide über die Kosten für ihren Krankentransport sollten sie Schmidt zufolge bei ihren Krankenkassen einreichen. Außerdem empfahl der Landrat gegen die Kassen zu klagen: Sollten die Krankenkasse die Zahlung verweigern, solle der Bürger diese verklagen. Der Landkreis werde die klagenden Bürger in den eventuell notwendigen Klageverfahren unterstützen und Rechtsbeistände zur Verfügung stellen.

Hilfebedürftige Bürger müssten sich gut überlegen, ob sie sich einen Notruf leisten könnten. Sie wüssten schließlich nicht, ob und welche Kosten ihre Krankenversicherung übernehme, kommentierte das ND.

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