Deutschland

Verfassungsschutz-Mitteilung: AfD ist gesichert rechtsextremistisch

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft mit Mitteilung vom 2. Mai 2025 die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Faeser erklärte, die AfD untergrabe nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Verfassungsschutz-Mitteilung: AfD ist gesichert rechtsextremistischQuelle: Legion-media.ru © pictureteam

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD laut einer heute veröffentlichten Mitteilung als gesichert rechtsextremistisch ein. Maßgeblich verantwortlich für die Einschätzung seien "Verstöße gegen die Menschenwürde, das Rechtsstaats- oder das Demokratieprinzip".

Der Inlandsgeheimdienst teilte am 2. Mai 2025 mit, der Verdacht, dass die Partei "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet". So heißt es in der Pressemitteilung:

"Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet."

Bis dato wurde die Alternative für Deutschland (AfD) auf Bundesebene als sogenannter "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft. Ab sofort gilt die gesamte Partei damit als verfassungsfeindlich. Bisher waren lediglich die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt von den Behörden entsprechend bewertet worden. 

Maßgeblich für die nun getroffene Einschätzung sei laut Sinan Selen und Silke Willems, den Vizepräsidenten der Behörde, dass "die Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter gegen das Prinzip der Menschenwürde verstoßen". Weiter heißt es:

"Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt."

Das SPD-nahe Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erklärte zur Mitteilung des BfV:

"'Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar', teilte die Sicherheitsbehörde mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. 'Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes', heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes."

Das Amt erkennt laut der Bewertung eine "kontinuierliche Agitation" gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten. Funktionäre der AfD hätten wiederholt "Vorurteile geschürt, beispielsweise mit Begriffen wie 'Messermigranten' oder durch pauschale Aussagen über eine angeblich gewaltfördernde ethnokulturelle Prägung".

Der Spiegel kommentierte die mit der Einstufung verbundenen Folgen für die Partei:

"Die Einstufung als 'gesichert rechtsextrem' senkt die Hürden für eine Beobachtung der Partei mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln. Möglich wird damit die Observation von Treffen, das Abhören von Telefonen und das Anwerben von Informanten."

Die ARD-Tagesschau ergänzt:

"Auch Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung sind zulässig, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags."

Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2019 auf Bundesebene zunächst als sogenannter "Prüffall" eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten. Nach Spiegel-Informationen hatte die Faeser-Behörde die seit Längerem angekündigte Neubewertung der Partei in dieser Woche fertiggestellt und dem Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt. Das Gutachten soll demnach "mehr als 1.100 Seiten umfassen und zahlreiche Belege enthalten, die den verfassungsfeindlichen Charakter der Partei untermauern".

T-Online erläutert zum Hergang des Begutachtungsverfahrens:

"Bereits in früheren Urteilen hatten das Verwaltungsgericht Köln (März 2022) und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Mai 2024) die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Laut Verfassungsschutz haben sich die Hinweise auf verfassungsfeindliche Aktivitäten seither verdichtet und bestätigen nun den Extremismus-Verdacht."

Für eine abschließende Bewertung wurde demnach auch das Verhalten der Partei im Wahlkampf vor den vergangenen Landtagswahlen sowie zur vorgezogenen Bundestagswahl mit einbezogen. Ursprünglich wollte das BfV unter seinem ehemaligen Präsidenten Thomas Haldenwang bereits Ende vergangenen Jahres mitteilen, ob sich der Behördenverdacht gegen die Partei erhärtet hat und sie daher als "gesichert rechtsextrem" eingestuft wird. Haldenwang kündigte im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Nachrichtendienst-Chefs im Oktober 2024 im Bundestag an, dass "mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr zu rechnen sei". 

Zunächst kam es jedoch zum Zusammenbruch der Ampelregierung, zur Neuwahl im Februar 2025 und dem Rücktritt von Thomas Haldenwang, der im Anschluss erfolglos für ein Bundestagsmandat kandidierte. Nachfolger von Nancy Faeser im Amt des Innenministers ist Alexander Dobrindt von der CSU.

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