Trotz der Sanktionslockerung: Probleme mit russischen Düngemittelexporten halten an
Am 21. Juli gab der EU-Rat eine Erklärung ab, in der es hieß, dass die EU-Sanktionen gegen Russland "den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemitteln, zwischen Russland und Drittländern in keiner Weise beeinträchtigen". Laut der Nachrichtenagentur Interfax haben die russischen Düngemittelhersteller jedoch weiterhin Schwierigkeiten mit dem Export.
Das russische Unternehmen EuroChem, eines der weltweit führenden agrochemischen Unternehmen, das hauptsächlich Stickstoff- und Phosphatdünger sowie organische Erzeugnisse herstellt, äußerte sich zum Beispiel so:
"Während die EU, die Vereinten Nationen und die USA erklärt haben, dass angesichts der sich abzeichnenden Krise die Ernährungssicherheit gewährleistet werden muss, sehen sich viele Düngemittelhersteller, darunter auch EuroChem, weiterhin täglich mit Schwierigkeiten konfrontiert, die auf allzu gesetzestreue Geschäftspartner zurückzuführen sind, die eine Verletzung der Sanktionen befürchten."
Im Fall von EuroChem könnte das Problem darin bestehen, dass der Unternehmensgründer Andrei Melnitschenko und seine Frau Alexandra mit persönlichen Sanktionen der EU belegt sind, was die Geschäftspartner abschreckt.
"Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Mitgliedsstaaten der Union proaktiv darüber zu informieren, dass alle Teilnehmer der Lebensmittel- und Düngemittelbranche, einschließlich EuroChem, keinen EU-Sanktionen unterliegen und dass lokale Behörden, Banken, Lieferanten und andere Auftragnehmer mit allen Personen und Organisationen in diesem Bereich geschäftlich zusammenarbeiten können, ohne Gefahr zu laufen, gegen das Gesetz zu verstoßen - so wie sie es auch vor den Sanktionen getan haben", betonte der Vorsitzende von EuroChem, Samir Brikho, in einer Presseerklärung.
Experten aus der Düngemittelindustrie erklärten gegenüber Interfax, dass in dem Fall eine EU-Lizenz ähnlich der Lizenz von dem amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) erforderlich sei, um Lieferungen zu garantieren.
Die für die Durchsetzung von Sanktionen zuständige Abteilung des US-Finanzministeriums hat bereits im Februar Düngemittel in die Liste der humanitären Güter aufgenommen, die keinen Sanktionen unterliegen.
Wie die Nationale Agraragentur am 30. Juli berichtete, hat der russische Verband der Düngemittelproduzenten Brüssel um ein Schreiben gebeten, "in dem bestätigt wird, dass es keine Sanktionen gegen Personen gibt, die mit russischen Düngemitteln handeln".
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