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ATACMS-Angriff auf Gebiet Kursk – Russland bereitet Antwort vor

Russlands Verteidigungsministerium hat zwei Angriffe mit den Raketen des Typs ATACMS seitens der ukrainischen Streitkräfte auf auch vom Westen anerkanntes russisches Staatsgebietvermeldet. Eine Antwort wurde angekündigt.

Russlands Außenministerium: "Bereiten Antwort auf Angriff mit ATACMS-Raketen auf Gebiet Kursk vor."

Diese Grenzüberschritte will Russland sich nicht gefallen lassen: Zwei Angriffe mit ballistischen Gefechtsfeldraketen des Typs ATACMS aus US-Fertigung auf Ziele im Gebiet Kursk hat das ukrainische Militär in den vergangenen Tagen durchgeführt – und damit auf Russlands international anerkanntes Staatsterritorium.

Russlands Verteidigungsministerium vermeldet hierzu am Dienstag, dem 26. November 2024, ungewöhnlich detailliert:

Nach bestätigten Daten haben die ukrainischen Streitkräfte in den letzten drei Tagen zwei Angriffe mit westlichen Waffen größerer Reichweite gegen Objekte im Gebiet Kursk durchgeführt.

So hat der Gegner am 23. November die Stellungen einer Batterie der Flugabwehrraketensysteme S-400 nahe der Ortschaft Lótarewka, 37 Kilometer nordöstlich von Kursk-Stadt, mit fünf Gefechtsfeldraketen des Typs ATACMS aus US-amerikanischer Fertigung angegriffen.

Im Laufe des Raketenabwehrgefechts fing die Bedienungsmannschaft eines Flugabwehrraketen- und Kanonensystems des Typs Panzir, die die Deckung dieser Batterie gewährleistete, drei der ATACMS-Raketen ab, während zwei ihr Ziel trafen.

Im Ergebnis dieses Angriffs wurde eine Radaranlage beschädigt. Unter dem anwesenden Militärpersonal gibt es Verletzte.

Am 25. November 2024 führte das Kiewer Regime einen weiteren Angriff durch, nämlich gegen den Flugplatz Kursk-Ost nahe der Ortschaft Chalino mit acht Gefechtsfeldraketen des Typs ATACMS. Sieben Raketen fingen die Bedienungsmannschaften anwesender FLAR/K-Systeme des Typs Panzir und Flugabwehrraketensysteme des Typs S-400 ab, während eine ihr Ziel erreichte. Unter dem anwesenden Militärpersonal wurden zwei Mann durch Splitter verwundet. Infrastrukturobjekte erfuhren unbedeutende Beschädigungen.

Zur Erinnerung: Kurz zuvor hatten Washington, London und Paris dem ukrainischen Militär einen derartigen Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite erlaubt, wohingegen sie diese zuvor nur gegen Ziele in Russlands neuen Gebieten einsetzen durften. Vor einem solchen Schritt hatte Moskau in letzter Zeit mehrfach gewarnt und Konsequenzen angekündigt.

Im russischen Verteidigungsministerium, wo man sich im Übrigen ansonsten mit Schadens- und Verlustauskünften sehr zurückhält, befand man es für wichtig, nochmals zu betonen:

Bei einer Inspektion der Angriffsorte wurde mit Sicherheit bestätigt, dass die ukrainischen Streitkräfte ihre Angriffe mit Gefechtsfeldraketen des Typs ATACMS aus US-amerikanischer Herstellung ausgeführt haben.

Derselben so wahrgenommenen Notwendigkeit geschuldet sind wahrscheinlich auch die veröffentlichten Bilder von den Trümmern und Überresten der abgefangenen ballistischen Raketen in Chalino und Lótarewka. Denn auch mit Bildmaterial nicht bloß von eigenen Schäden, sondern sogar vom Schäden des Gegners war die Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim russischen Militär zumindest in ihren offiziellen Kanälen im Laufe der Sonderoperation bisher eher zurückhaltend.

Abschließend gibt die Militärbehörde zu verstehen:

Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation hält die Lage unter Kontrolle.

Antwortmaßnahmen sind in Vorbereitung.

Seit 16 Uhr Moskauer Zeit am 26. November schallt in der Ukraine landesweit immer wieder Luftalarm, der mit angeblichen Aktivitäten auf dem Raketentestgelände Kapustin Jar im russischen Gebiet Astrachan an der Kaspischen See in Verbindung gebracht wird. OSINT-Daten in russischen Telegram-Kanälen zufolge habe es im Gebiet Astrachan allerdings auch am 23. und 24. November Aktivitäten gegeben – so sei der Luftraum in der Umgebung des dortigen Raketentestgeländes gesperrt gewesen. Stand 18 Uhr Moskauer Zeit fehlen Meldungen über etwaige zeitnahe Angriffe auf Ziele in der ehemaligen Ukrainischen SSR.

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