
Oberstes Gericht in Russland streicht Taliban von Liste der Terrororganisationen

Russland hat die afghanische Bewegung Taliban von der Liste der Terrororganisationen gestrichen. Ein entsprechendes Urteil fällte am Donnerstag das Oberste Gericht der Russischen Föderation. Somit wurde das Verbot gegen die Taliban in Russland ausgesetzt. Der Gerichtsbeschluss trat sofort in Kraft.

Laut Medienberichten fand die Gerichtsverhandlung hinter geschlossenen Türen statt, Einzelheiten des schriftlichen Antrags sind unbekannt. Journalisten durften erst während der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal.
Afghanistan begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichts. Dank dieses Schrittes könnte die Kooperation zwischen den Ländern gestärkt werden, betonte die afghanische Botschaft zu Moskau in einem Kommentar für die Nachrichtenagentur TASS.
Der Weg zu dieser Entscheidung wurde im vergangenen Jahr geebnet, als russische Behörden Änderungen des Gesetzes "Zur Bekämpfung des Terrorismus" herbeiführten. Laut der neuen Fassung kann das Verbot einer Organisation ausgesetzt werden, wenn sie mit Propaganda, Rechtfertigung und Unterstützung des Terrorismus oder mit der Begehung terroristischer Verbrechen aufhört.
Im Mai 2024 teilten das Außen- und das Justizministerium mit, dass die Taliban von der Liste der verbotenen Organisationen gestrichen werden könnten, da sie das ganze Hoheitsgebiet Afghanistans kontrollierten und über reale Macht über das Land verfügten. Russlands Präsident Wladimir Putin argumentierte, dass die Beziehungen mit Kabul in jedem Fall aufgenommen werden müssen. Ende März 2025 beantragte die russische Generalstaatsanwaltschaft beim Obersten Gericht die Aussetzung des Verbots gegen die Taliban.
Die Taliban waren 2003 in Russland verboten worden. Laut der Gerichtsentscheidung unterhielt die Bewegung Verbindungen zu illegalen bewaffneten Gruppen auf dem Gebiet der Tschetschenischen Teilrepublik.
Mehr zum Thema – Russland: Taliban dürfen aus Liste der verbotenen Organisationen gestrichen werden
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.