Impfpflicht in Österreich endgültig beschlossen – Staat kann Impftermine anordnen
Denn dann beginnt die Phase eins. Das Gesetz tritt in Kraft, aber noch passiert nichts Außergewöhnliches: Keine Kontrollen, keine Strafen – diese Übergangsfrist endet Mitte März. Ab dem 16. März tritt die Phase zwei in Kraft. Dann wird die Polizei im Rahmen von Routinekontrollen den Impfstatus überprüfen. Das Impfregister wird mit dem Melderegister abgeglichen und es drohen auch Geldstrafen. In dieser Phase erhalten die Ungeimpften vorerst Briefe mit der Aufforderung, sich impfen zu lassen.
Wer dem nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern von bis zu 3.600 Euro rechnen. Und, was noch mehr Unmut in der Bevölkerung verursacht: Der Staat ist legitimiert, einen Impftermin anzuordnen. Die Verwaltungsgerichte befürchten eine Flut von Beschwerden.
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