Meinung

Ist die russische Militäraktion völkerrechtswidrig?

Der Militärschlag Russlands gegen die Ukraine gilt im Westen als völkerrechtswidrig. Ein Anspruch auf Selbstverteidigung wird aberkannt. Der aktuelle westliche Informations- und Wirtschaftskrieg stützt indes die Berechtigung russischer Ängste.
Ist die russische Militäraktion völkerrechtswidrig?Quelle: Sputnik © Witalij Podwizkij / RIA Nowosti

von Bernd Murawski

Auf den ersten Blick scheint es keinen Zweifel zu geben, dass die russische Führung mit dem Einmarsch in die Ukraine das völkerrechtliche Gewaltverbot missachtet hat. Wenn ein Argument gegen die militärische Operation Russlands Linke und Rechte, Liberale und Konservative, Nationalisten und Globalisten in einer Front vereinigt, dann ist es dieses. Trotz des breiten Konsensus werden aus drei Richtungen Einwände vorgebracht, die im Folgenden thematisiert werden.

Einwände gegen den Vorwurf eines Völkerrechtsbruchs

Der erste Einwand geht vom Tatbestand aus, dass während der letzten Jahrzehnte wiederholt gegen das Völkerrecht verstoßen wurde. Die mit Abstand meisten Todesopfer und größten Schäden wurden durch Kriege westlicher Staaten verursacht. Darunter befindet sich die 78 Tage währende Bombardierung von Zivilobjekten in Jugoslawien 1999 durch die NATO, der Einmarsch der USA und ihrer Alliierten in Afghanistan 2001 und in den Irak 2003 sowie die Vernichtung der libyschen Armee im Jahr 2011, wodurch das Land in ein fortdauerndes Chaos gestürzt wurde. Es sei daran erinnert, dass die westlichen Angriffe jeweils mit Vorwürfen begründet wurden, die sich später als falsch erwiesen. Ein noch heute bestehender Verstoß gegen das Völkerrecht ist der Aufenthalt US-amerikanischer und türkischer Militäreinheiten auf syrischem Boden gegen den erklärten Willen der international anerkannten Regierung.  

Die australische Journalistin Caitlin Johnstone vertritt die Auffassung, dass das Völkerrecht durch die Militärinterventionen des US-geführten Westens faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Obendrein können sich die Kriegsverantwortlichen internationaler Gerichtsbarkeit entziehen. Anklagen würden dadurch erschwert, dass UN-Institutionen wie die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) durch den Westen vereinnahmt wurden. Dessen Ziel sei es, die UN-Charta durch eine regelbasierte Ordnung zu ersetzen, deren Grundsätze er selbst bestimmt.

Aus Johnstones Sicht erscheint es unlogisch, die russische Militäraktion für illegal zu erklären, "weil es keinen glaubwürdigen Rahmen zur Durchsetzung eines solchen Konzepts gibt. (...) Man kann das Völkerrecht nicht erst aushöhlen und sich dann darauf berufen". Auch wenn Friedensaktivisten und andere progressive Kräfte ihre Position nicht teilen, müssten sie es dennoch als unerträglich empfinden, im Schulterschluss mit Verteidigern westlicher Völkerrechtsbrüche an der Verurteilung Russlands teilzuhaben.

Ein weiterer Einwand ist der Hinweis, dass nicht nur die Anwendung von Gewalt gegen andere Staaten völkerrechtswidrig ist, sondern bereits deren Androhung. Nun beinhaltet der vor etwa einem Jahr in Kraft getretene Beschluss der Ukraine zur "Deokkupation und Wiedereingliederung" der Krim eine implizite Aufforderung zum Einsatz von Militär. Seitdem gibt es vermehrt Anzeichen, dass die aggressive Rhetorik in konkretes Handeln überführt wird. Solche sind die zunehmende Aufrüstung, die Konzentration starker Militärverbände im Osten des Landes und der durch die OSZE registrierte intensivierte Beschuss von Städten des Donbass.

Aus ukrainischer Sicht handelt es sich um eine versuchte Wiedererlangung der Kontrolle über verlorene Gebiete und damit um eine innerstaatliche Angelegenheit. Da das Minsker Abkommen durch die Verabschiedung der Resolution 2202 im UN-Sicherheitsrat Völkerrechtsstatus erhielt, ist zumindest dessen Nichtumsetzung durch Kiew als illegaler Akt anzusehen.

Als völkerrechtswidrige Drohung könnten eher verbotene Aktivitäten im Rahmen der aufgedeckten Bioforschung wie auch eine Beschaffung von Atomwaffen interpretiert werden, die Wladimir Selenskij auf der Münchner Sicherheitskonferenz andeutete. Ob Russland ernsthaft gefährdet ist, lässt sich angesichts der widersprechenden Meldungen schwer einschätzen. Manches weist auf Versuche des Kremls hin, die Militäraktion nachträglich zu rechtfertigen. Andererseits zeigt der Westen keinerlei Bereitschaft, sich mit den Vorwürfen zu befassen, die im Übrigen auch von der chinesischen Führung erhoben werden.

Mit Selbstschutz begründeter Präventivschlag

Obwohl Gewaltandrohungen gegen andere Staaten völkerrechtswidrig sind, geben sie der Gegenseite nicht das Recht, selbst militärische Gewalt anzuwenden. Anders verhält es sich, wenn ein Präventivschlag der einzige Weg wäre, eine akute oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt eintretende massive Bedrohung abzuwehren. Eine solche Gefahrenlage macht bekanntlich Israel geltend, wenn es mit Rückendeckung des Westens Stellungen der Hisbollah und Irans in Syrien attackiert. Auf diesen dritten Einwand gegen einen Bruch des Völkerrechts bezieht sich ebenso der Kreml, wenn er die Militäraktion gegen die Ukraine mit einem Recht auf Selbstverteidigung begründet. Ist seine Argumentation aber stichhaltig?   

Zumindest bestehen keine akuten Gefahren, ganz im Gegenteil. Mit seinen Hyperschallraketen und der S500-Luftabwehr verfügt Russland vielmehr über einen waffentechnischen Vorsprung. Diese Beurteilung wird vom Pentagon geteilt, was daran abzulesen ist, dass es diesmal – im Gegensatz zu früheren kriegerischen Konflikten – eine deeskalierende Rolle einnimmt. Ein militärischer Schlagabtausch zwischen Russland und der NATO soll unbedingt vermieden werden. Dagegen werden Waffenlieferungen an die Ukraine befürwortet.  

Zwar wird in der nationalen Sicherheitsstrategie Russlands, die im Juli letzten Jahres in Kraft trat, auf militärische Bedrohungen durch die NATO Bezug genommen. Zugleich wird aber versichert, dass mit dem eigenen Bestand an Waffen und Personal jeder Angriff pariert werden könne. Größere Gefährdungen der Sicherheit seien indessen bestehende Abhängigkeiten des Wirtschafts- und Finanzsektors vom Westen sowie innere Konflikte durch Unzufriedenheit der Bevölkerung.

Darauf konzentrieren sich gleichfalls die Empfehlungen und Direktiven des 44-seitigen Dokuments, mit denen die Sicherheitslage verbessert werden soll. Im wirtschaftlichen Bereich werden eine Erhöhung der Autarkie und eine stärkere Hinwendung zu China, Indien und andere nicht-westliche Staaten gefordert. Um Unruhen im eigenen Land vorzubeugen, soll die soziale Lage der Bürger verbessert und Korruption nachhaltiger bekämpft werden. Westlich-liberale seien durch traditionelle russische Werte zu ersetzen, um Gemeinsinn und gesellschaftliches Verantwortungsgefühl zu stärken.

Wenn Russland sich militärisch bedroht fühlt, dann bezieht sich dies offenbar nicht auf die Gegenwart. Vielmehr ist anzunehmen, dass Moskau seine momentane waffentechnische Überlegenheit in der Annahme nutzt, dass sich die Sicherheitslage bald dramatisch verschlechtert.

Die Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Westen kann als Teil der Vorbereitung auf die Militäraktion betrachtet werden. Diese Schwäche war – neben dem Vertrauen in den Kooperationswillen Deutschlands und Frankreichs – vermutlich der Hauptgrund, weshalb der Kreml all die Jahre gezögert hat. Bei einem militärischen Eingreifen kurz nach dem gewaltsamen Sturz der ukrainischen Regierung im Jahr 2014 wäre der bewaffnete Widerstand zwar weitaus geringer gewesen. Die zu erwartenden Wirtschaftssanktionen hätten jedoch erheblich mehr Schaden angerichtet.

Aus diesen Überlegungen ergibt sich die Wahl des Zeitpunkts für die Militäraktion. Zugleich lässt sich schlussfolgern, dass sie nicht einer spontanen Entscheidung entsprang, sondern ihr eine längere Planungsphase vorausging. Die beiden wichtigsten Ereignisse im Vorzeitraum waren die sicherheitspolitische Initiative vom letzten Dezember und das Treffen Wladimir Putins mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping während der Olympischen Winterspiele in Peking.

Die Ablehnung des russischen Vorschlags einer europäischen Sicherheitsarchitektur war vorauszusehen, zumal er an Washington und die NATO-Zentrale gerichtet war. Dass Berlin und Paris als potenzielle Befürworter übergangen wurden, geschah wohl in der Annahme, dass sie sich früher oder später ihrem transatlantischen Partner unterworfen hätten. Sichtlich bestand das Hauptziel der russischen Initiative darin, die Berechtigung der eigenen Forderungen herauszustellen. Deren Adressaten waren daher eher kooperationswillige Kräfte im Westen, befreundete Regierungen anderer Staaten und die eigenen Bürger.

Der Kreml geht erkennbar davon aus, dass Russland wachsenden Gefahren ausgesetzt ist, die rechtzeitig abgewendet werden müssen. Wiederholt hat Wladimir Putin betont, dass die Militäroperation im Interesse der Sicherheit des Landes alternativlos sei. Ein Konflikt mit antirussischen Kräften in der Ukraine sei unvermeidbar, und jede Verzögerung hätte zu noch größeren Opfern geführt.

Perspektivische Bedrohungen Russlands

Eine ernsthafte Bedrohung, die allein als Motiv für einen Präventivkrieg zu akzeptieren wäre, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Sollte die Ukraine tatsächlich die Donbass-Republiken massiv bombardieren oder sogar militärisch einnehmen wollen, hätte Russland problemlos dagegenhalten können. Deren formelle Anerkennung wäre nicht einmal nötig gewesen – auch für Südossetien gab es eine solche erst nach Zurückdrängung der georgischen Kräfte im Jahr 2008. Wie damals hätte der Westen ein tiefes Eindringen in ukrainisches Gebiet zum Zweck der Vernichtung von Kriegsmaterial zwar angeprangert, aber zähneknirschend hingenommen. Sanktionen wären kaum vermeidbar gewesen, aber nicht in vergleichbarer Härte erfolgt.

Fundamental anders wäre die Lage, wenn die Ukraine der NATO angehören würde oder durch sie stark infiltriert wäre. Letzteres ist auch ohne Mitgliedschaft möglich, ja die ersten Schritte wurden bereits unternommen. So unterstehen die entdeckten Biolabore dem Pentagon, was überhaupt erst den Verdacht einer Forschung an Biowaffen hervorrief. Ebenfalls ist seit Längerem bekannt, dass Militärpersonal aus NATO-Staaten in ukrainischen Ausbildungscamps aktiv ist. Erst kürzlich berichtete ein französischer Journalist, dass die Rekrutierung von Söldnern für die Ukraine unter Anleitung von US-Offizieren erfolgt. Und nach unbestätigten Berichten befinden sich hunderte Militärangehörige westlicher Staaten im Stahlwerk Mariupols, das Asow-Kräfte besetzt halten.

Die bisherigen Aktivitäten der NATO sind möglicherweise Vorboten zu einem weitaus größeren Engagement, das der Publizist Hermann Ploppa beschreibt und bereits ab Ende 2023 für realistisch hält: "Die kommende Bedrohung heißt: In Deutschland sind in dem Örtchen Büchel amerikanische Atombomben gelagert. Die werden jetzt gegen eine neue, wirkungsvollere Generation von Atombomben ausgetauscht. Diese Atombomben müssen ja auch irgendwie nach Russland geschossen werden. Dafür haben die USA neue Boden-Boden-Raketen des Dark Eagle-Systems entwickelt. (...) Diese Raketen können die atomaren Sprengköpfe der Generation B61-12 in vierfacher Schallgeschwindigkeit in wenigen Minuten in russische Metropolen wie Moskau katapultieren."

Russland wäre nicht in der Lage, eine Bedrohung durch US-Raketenstellungen entlang der ukrainischen-russischen Grenze adäquat zu erwidern. Die Antwort würde höchstwahrscheinlich in einer Aufstellung von Startrampen für Ultraschallraketen bei Kaliningrad oder im Westteil Weißrusslands bestehen. Von dort wären zwar NATO-Militärstützpunkte und größere Bevölkerungszentren Mitteleuropas erreichbar, die USA selbst würden sich jedoch in sicherer Entfernung befinden.

Eine gegen das US-Staatsgebiet gerichtete Abschreckung wäre aufwendig und könnte allein durch U-Boote erfolgen, die an dessen Ostküste kreuzen. Eine Errichtung russischer Stützpunkte etwa auf Kuba oder in Venezuela würde das US-Militär – beispielsweise mit Seeblockaden – verhindern, auch wenn diese nur logistischen Zwecken wie Wartungstätigkeiten und Austausch der Mannschaften dienen.

Ploppa erinnert daran, dass es auf US-Seite ernst zu nehmende Studien und Planspiele gegeben hat, wie ein Atomkrieg zu gewinnen ist. Die Entwicklung von Mini-Nukes dient genau diesem Zweck. Ferner verweist er auf die extrem kurze Vorwarnzeit, weshalb die Erkennung eines gegnerischen Angriffs automatisiert werden muss – mit allen dabei bestehenden Risiken.

Das Szenario eines westlichen Angriffs

Trotz vorhandener Möglichkeiten erscheint ein atomarer Erstschlag der USA unwahrscheinlich. Ebenso wenig dürfte die NATO konventionelle Waffen gegen Russland einsetzen, solange kein Anlass vorliegt. Dagegen könnten ukrainische Nationalisten zu der Überzeugung gelangen, dass ihnen "freie Hand" gewährt wird. Angestachelt von tiefem Hass gegen alles Russische könnten sie die Donbass-Republiken und die Krim attackieren. Selbst Militärschläge gegen russisches Territorium wären denkbar. Nicht auszuschließen wäre der Einsatz von Raketen, die mit biologischen oder chemischen Waffen bestückt sind.

Der Westen dürfte die Verantwortung in einem solchen Fall von sich weisen. Wahlweise würde man sein Bedauern ausdrücken und den Schaden kleinreden oder die Moskauer Führung einer False-Flag-Aktion bezichtigen. Der Gipfel von Impertinenz wäre es, eine selbst verursachte Katastrophe durch Russland zu behaupten. Wird ein unvorsichtiger Umgang mit sensiblem Material unterstellt, ließe sich sogar eine Anklage wegen Entwicklung biologischer oder chemischer Waffen zimmern. Wer ein derart infames Verhalten nicht für möglich hält, den dürfte die aktuelle antirussische Propaganda des Westens mit hanebüchenen Beschuldigungen ohne beweiskräftige Befunde eines Besseren belehren.

Die Vorgehensweise geschieht nach bewährtem Muster. Ukrainische Stellen lancieren Berichte über russische Gräueltaten, Zerstörungen oder andere Vergehen. Nachrichtenagenturen meist angelsächsischen Ursprungs greifen diese auf und ignorieren zugleich widersprechende Meldungen. Schnell findet sich eine Schar westlicher Medienvertreter und Politiker, die die Informationen bereitwillig übernehmen, weil sie in ihre Weltsicht passen. Deren Überprüfung ist nicht erwünscht, da Zweifel am offiziellen Narrativ oder an der Zuverlässigkeit der Quellen entstehen könnten. Verzerrte Darstellungen und sogar reine Fakes erheben sich in den Rang von Fakten, die den Glauben stärken, der Wahrheit und einer gerechten Sache zu dienen. Die dadurch geprägte Sichtweise wird schließlich zur Richtschnur politischen Handelns.  

Egal wie der Kreml auf einen ukrainischen Angriff reagieren würde, dürfte ihm daraus ein Strick gedreht werden. Ein russischer Vergeltungsschlag hätte wohl vergleichbare Sanktionen wie in der Gegenwart zur Folge. Dennoch würde ein gravierender Unterschied bestehen: Neben einem massiven Informations- und Wirtschaftskrieg müsste Moskau mit einer militärischen Antwort des Westens rechnen, wofür ein passender Vorwand konstruiert würde. Angesichts der entlang der Grenze befindlichen NATO-Abschussrampen wäre die russische Führung gut beraten, eine Eskalation zu vermeiden. Im anderen Fall bestünde die Gefahr eines massiven Beschusses russischer Militärstützpunkte und Städte. Sollte Russland die atomare Karte ziehen, könnte es sich allenfalls damit trösten, Westeuropa mit in den Zerstörungsstrudel gezogen zu haben.

Ukrainische Ultranationalisten könnten ihre militärischen Angriffe wiederholen und deren Intensität steigern, ohne Gegenschläge befürchten zu müssen. Wie sich russische Hyperschallwaffen kaum abwehren lassen, dürften ebenso ihre US-amerikanischen Pendants im ukrainischen Besitz einen Großteil der Ziele erreichen. Gleichzeitig würde die anti-russische Propaganda im Westen auf Hochtouren laufen. Kritiker, die einen fairen Umgang mit Russland verlangen oder aus Furcht vor dessen Antwort zur Deeskalation aufrufen, dürften wie in der Gegenwart übertönt und diffamiert werden. Der Westen würde sich dem von Annalena Baerbock erklärten Ziel, "Russland zu ruinieren", mit großen Schritten nähern.

Der Zweck der russischen Militäraktion

Die aktuelle Militäroperation wird in Kenntnis der hier skizzierten Bedrohungslage von der russischen Seite als Präventivschlag begriffen. Das erklärte Ziel ist nicht die Okkupation oder Einverleibung der Ukraine, sondern der Selbstschutz.

Die angestrebte Entmilitarisierung ist großenteils abgeschlossen, das Vorhaben einer "Entnazifizierung" dürfte hingegen verfehlt werden. Um hier dennoch voranzukommen, ist Russland offenbar bereit, eine Annäherung der Ukraine an die EU zu befürworten. Einerseits wäre Brüssel gezwungen, sich dem Problem des ukrainischen Nationalismus zu widmen, dessen Existenz ebenfalls im Westen registriert wird und Unbehagen hervorruft. Andererseits dürfte eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine wegen der wirtschaftlichen Kosten und ihrer unbestreitbaren Demokratiedefizite in weiter Ferne liegen.  

Das Hauptaugenmerk Russlands liegt zweifellos auf einer Neutralisierung der Ukraine. Zu diesem Zweck entschied sich die Kreml-Führung, die militärischen Handlungen über den Donbass hinaus auf das gesamte ukrainische Staatsgebiet auszuweiten. Es gelang bald, die Kiewer Führung zu Verhandlungen zu zwingen und ihr Zugeständnisse in der Neutralitätsfrage abzuringen. Gleichwohl wird die Suche nach einer vertraglichen Regelung durch ein hohes Maß an Misstrauen belastet. Insbesondere gilt es auszuschließen, dass eingegangene Verpflichtungen nach Beruhigung der Lage widerrufen werden. Dass sogar ein Beschluss des UN-Sicherheitsrats keine ausreichende Garantie bietet, zeigte die Nichterfüllung von Minsk II durch die ukrainische Seite.

Der Schlüssel liegt in der Normalisierung der Beziehungen zwischen Moskau und Kiew. Voraussetzung ist die Lösung der territorialen Probleme, was einen ukrainischen Verzicht auf die Krim und die ostukrainischen Oblaste bedeutet. Ein möglicher Kompromiss wäre der von Egon Bahr im Jahr 2014 präsentierte Vorschlag einer Unterscheidung in de facto und de jure. Den endgültigen Status würden Referenden besiegeln, über deren Ausgang kein Zweifel bestehen dürfte. Gleichfalls wären andere Lösungen möglich, zumal wenn sich weitere mehrheitlich russischsprachige Oblaste von der Ukraine trennen möchten.

Ist das Konfliktpotenzial ausgeräumt, könnte es Russland gelingen, die zwischenstaatlichen Beziehungen schrittweise durch lukrative Kooperationsangebote zu verbessern. Dies wäre wohl der erfolgversprechendste Weg, den neutralen Status der Ukraine auf lange Sicht zu zementieren.

Eine Normalisierung der Beziehungen Russlands zum Westen wird erst möglich sein, wenn entweder die USA ihren Dominanzanspruch aufgeben oder die westeuropäischen Staaten auf Distanz zu ihrem transatlantischen Partner gehen. Letzteres dürfte wegen der momentan eher wachsenden wirtschaftlichen und militärischen Abhängigkeit von den USA eine Illusion bleiben, sollte nicht Donald Trump oder ein anderer Rechtspopulist in ein paar Jahren das Weiße Haus übernehmen. Ebenso wenig ist eine Bereitschaft des Westens zu erkennen, seine Arroganz und Selbstüberschätzung abzulegen und eine multipolare Ordnung gleichberechtigter Staaten, Kulturen und Wertesysteme zu akzeptieren.

Berechtigung und Vermeidbarkeit der Militäraktion

Die russische Führung ist offensichtlich überzeugt, dass ihr Land ohne die Militäraktion einer andauernden ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wäre. Es ist anzunehmen, dass in diese Einschätzung Analysen früherer bewaffneter Auseinandersetzungen mit islamistischen Kräften in Tschetschenien, Syrien und den innerasiatischen Republiken eingehen. Wie es dem US-geführten Westen damals gelang, einen "Mob" gegen Russland und seine Verbündeten aufzustacheln und mit Waffen zu versorgen, so werden für die nächste Zukunft ähnliche Aktivitäten von ukrainischem Boden befürchtet. Handelt es sich um ein realistisches Szenario, dann wäre die russische Militäroperation durch das Recht auf Selbstverteidigung gedeckt und somit völkerrechtskonform.

Andererseits kann vermutet werden, dass die traumatischen Erfahrungen aus den Konflikten mit dem islamistischen Terrorismus noch heute nachwirken und den Kreml zu Schwarzmalerei und Überreaktionen veranlassen. Würde dies in dessen Führungsetagen gelegentlich realisiert, dürften Zweifel an der Berechtigung der Militäraktion aufkommen. Später nachgeschobene Begründungen wie die Schutzverantwortung für die russischsprachigen Bürger der Ukraine ließen sich dahingehend interpretieren. Ein weiterer Versuch, die eigene Entscheidung zu rechtfertigen, war die Behauptung eines bevorstehenden ukrainischen Einmarsches in die Donbass-Republiken, wofür fragwürdige Dokumente präsentiert wurden.

Hätte Russland darauf vertrauen können, dass die EU zu ihren Werten und Interessen steht, wäre es wohl nicht zu der Militäroperation gekommen. Die gegenwärtige Hofierung führender Repräsentanten der Ukraine, bei der es sich um einen korrupten, repressiven, von Oligarchen dominierten und mit Ultranationalisten durchsetzten Staat handelt, dürfte die russischen Befürchtungen noch überbieten. Dasselbe gilt für die Bereitschaft der EU, mit den Sanktionen einen beträchtlichen eigenen Schaden hinzunehmen.

Nach russischer Lagebeurteilung wäre nicht einmal Widerstand aus EU-Staaten zu erwarten, wenn durch eine Stationierung von Überschallraketen an der ukrainischen Nordgrenze ein Rüstungswettlauf in Gang gesetzt würde. Trotz massiver Bedrohung ihrer Sicherheit würden sich die Westeuropäer bereitwillig US-Interessen unterwerfen, die auf eine Schwächung Russlands zum Zweck der Aufrechterhaltung der eigenen Dominanz zielen.

Dass die USA faktisch die Richtung vorgeben und die europäischen Partner die Position von Vasallen einnehmen, wurde durch den Sinneswandel des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell zum wiederholten Mal bestätigt. Hat er noch vor Wochen den Wunsch nach einer baldigen Verhandlungslösung kundgetan, so votiert er jetzt für eine Fortsetzung der Kriegshandlungen. Dabei stützt er sich auf das Narrativ eines bevorstehenden ukrainischen Sieges, dem Militärexperten widersprechen. Vielmehr besteht das eigentliche Ziel der Konfliktverlängerung im Bestreben der USA, die russische Armee in einen Zermürbungskrieg zu ziehen.  

Besondere Erwartungen des Kremls richteten sich lange Zeit an Berlin, wobei die Sichtweise vorherrschte, dass Deutschland wegen der sowjetischen Zustimmung zur Wiedervereinigung eine Bringschuld gegenüber Russland habe. Die Anfang der 90er Jahre geschaffene Vertrauensbasis wurde jedoch von deutscher Seite sukzessive zerstört. Nicht nur haben die Bundesregierungen die Interessen Moskaus ignoriert, sondern es wurde zugleich mit der Teilnahme an antirussischen Aktionen und Kampagnen – im Fall Nawalny sogar durch deren Initiierung – das diplomatische Klima vergiftet.

Mit den aktuellen Diffamierungen und pauschalen Beschuldigungen haben westliche Politiker eine Ebene des Umgangs mit Russland erklommen, die einen Interessenausgleich in einer fairen und sachlichen Atmosphäre unmöglich macht. Doch auch die russische Führung hat ihre diplomatische Zurückhaltung aufgegeben und konfrontiert den Westen mit Vorwürfen und Unterstellungen. Eine Annäherung bei der Frage, wie die russische Militäraktion völkerrechtlich zu bewerten ist, wird es daher in nächster Zeit nicht geben. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich die Positionen weiter verhärten.

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Zuerst erschienen am 23. April 2022

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