Meinung

Gehorchen oder verhungern: Union und SPD starten Großangriff auf Lohnabhängige

Mehr Ausbeutung braucht mehr Erpressung: Um den geplanten Abbau von Arbeitsrechten durchzusetzen, zückt die designierte "GroKo" die Peitsche. Sie will das Bürgergeld durch ein System ersetzen, das Arbeitslosen mit Existenzvernichtung droht, wenn sie nicht spuren – und Beschäftigte zum Schweigen bringt.
Gehorchen oder verhungern: Union und SPD starten Großangriff auf LohnabhängigeQuelle: Gettyimages.ru © Michael Kappeler/picture alliance via Getty Images

Von Susan Bonath

Lebensmittel und Energie sind so teuer wie nie, eine Pleitewelle durchzieht die mittelständische Wirtschaft, die Arbeitslosenzahlen steigen und der Kampf um Jobs wird härter. Folglich ertönt der Ruf der Industrielobby immer lauter: Arbeitszeiten rauf, Löhne runter, weg mit lästigen Schutzrechten und sozialer Sicherung. Die angehenden Koalitionspartner CDU, CSU und SPD folgen dem willig und treiben den Umbau Deutschlands in ein Ausbeutungsparadies für Konzerne voran. Um Beschäftigte und Arbeitslose gefügig zu machen, wollen sie das Bürgergeld zu einem Erpressungsregime gestalten, das Hartz IV in den Schatten stellt.

 Gehorsam erzwingen

Die Verhandlungspartner Union und SPD planen die nächste Stufe des neoliberalen Sozialkahlschlags. Auf ihrer Liste steht der Abbau einst hart erkämpfter Arbeitsrechte, darunter der Achtstundentag. Nun gilt es, neue Billigsektoren zu etablieren, mit Personal zu füllen und jedweden Widerstand dagegen vorsorglich zu unterbinden. Sie zücken die Peitsche gegen Arbeitslose.

Geplant ist ein Umbau der sozialen Grundsicherung zu einem bloßen Drangsalierungsapparat, der das Verhungern- und Erfrierenlassen von Menschen, die Behörden als nutzlos klassifizieren, verrechtlichen soll. Dabei geht es weniger um Erwerbslose als darum, Beschäftigte zu disziplinieren. Ihre Angst vor Arbeitslosigkeit soll so groß werden, dass sie auch schlimmste Arbeitsbedingungen klaglos hinnehmen.

 Minimum nur gegen Wohlverhalten

So habe die Union mit Friedrich (BlackRock) Merz an ihrer Spitze in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD einen "bedeutenden Durchbruch beim Bürgergeld" erzielt, titelte die Frankfurter Rundschau am Montag.  Wer danach als Arbeitsloser nicht wie verlangt mit dem Jobcenter "kooperiert", gilt künftig als "Totalverweigerer" und soll nach einer Umbenennung des Bürgergeldes in "neue Grundsicherung für Arbeitssuchende" auf null gesetzt werden – nicht nur befristet, sondern dauerhaft. Das Existenzminimum wird es damit nur noch gegen Wohlverhalten geben.

Eine geringfügige Verbesserung beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV soll zudem wieder wegfallen: die einjährige Karenzzeit für ein Schonvermögen von bis zu 40.000 EUR für die antragstellenden Personen und 15.000 EUR für jedes Familienmitglied. Auch eine Miete oberhalb der kommunal festgelegten Obergrenzen soll in diesem Zeitraum nicht mehr akzeptiert werden. Mit anderen Worten: Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, bei Älteren sind es bis zu zwei Jahre, muss sein "Vermögen" auf Sozialhilfeniveau "aufessen", bevor er Anspruch auf das Existenzminimum hat.

 Potenzierte Hartz-IV-Willkür

Ein Rückblick auf Hartz IV gibt einen Vorgeschmack auf Kommendes: Von 2005 bis 2019 konnten Jobcenter ihre "Klienten" in Stufen sanktionieren, wenn sie einen nach Ansicht der Behörde "zumutbaren" Job ablehnten. Jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren entzogen die Ämter beim ersten Fehltritt die Regelleistung für drei Monate, zahlten aber den Mietzuschuss weiter. Beim zweiten Patzer innerhalb eines Jahres gab es eine Totalsanktion. Älteren Beziehern drohten Kürzungen zuerst von 30, dann 60, dann 100 Prozent. Jeden Monat gab es Tausende Vollsanktionierte. Die Obdachlosigkeit stieg rapide an.

Die Befristung solcher Strafen auf drei Monate soll nun entfallen. Wer nicht spurt, bekommt auf Dauer gar nichts mehr. Das kann alle treffen: Eine Alleinerziehende zum Beispiel, die ihre zehn- und zwölfjährigen Kinder nicht alleine lassen will und darum Schichtarbeit ablehnt, das Jobcenter das aber anders sieht. Oder einen 20-Jährigen mit Suchtproblemen, der es nicht schafft, 15 Bewerbungen monatlich zu schreiben. Solche Fälle gab es tausendfach unter Hartz IV.

Dass dies zu behördlicher Willkür führt, ist abzusehen. Denn die Bestrafungen verhängen dürfen Angestellte, die teils selbst nur angelernt und befristet eingestellt sind, im Rahmen einer "Einzelfallentscheidung". Zwar können Betroffene dem widersprechen. Doch im Sozialrecht gibt es keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Leistung bleibt gestrichen, bis ein Gericht das vielleicht anders beurteilt. Das kann Jahre dauern.

 Gesetzeskonform verhungern

Wer vom Jobcenter willkürlich als "Totalverweigerer" einstuft wird, soll also sein Recht aufs Existenzminimum verwirken. Zwar säuselte die SPD, sie wolle "die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen" berücksichtigen. Doch das ist eine Schimäre, denn erstens sind Jobcenter keine Psychiater, zweitens verfügt nicht jeder mit Problemen über eine "wasserdichte" Diagnose und drittens können solche Probleme vielfältig sein. Wer dem Amt nicht gefällt, soll also gesetzeskonform verhungern dürfen.

Dabei ist längst bekannt, dass die allermeisten langzeitarbeitslosen Bürgergeldbezieher zahlreiche sogenannte Vermittlungshemmnisse haben. Dazu gehören beispielsweise Kinder, pflegebedürftige Angehörige, fehlende Schulabschlüsse, keine oder eine kaum nachgefragte Ausbildung, ein Alter über 50 Jahre oder gesundheitliche und persönliche Probleme aller Art.

Überdies gehen viele Bürgergeldbezieher arbeiten und stocken ihren niedrigen Verdienst lediglich auf. In Mönchengladbach beispielsweise sind laut einer Analyse sogar 28 Prozent der Betroffenen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die Minijobber nicht eingerechnet. Auch sie kann es treffen, denn um als kooperationsunwillig zu gelten, reicht es schon, verlangte Unterlagen verspätet einzureichen.

Karlsruher Hintertür

Die ersten Schritte für den neoliberalen Umbau wurden bereits im letzten Jahr von der Ampel umgesetzt. 2023 führte sie noch vollmundig das Bürgergeld ein – dies nicht etwa aus reinem Humanismus, auch wenn SPD und Grüne lautstark über zunehmende Kinderarmut und überlaufene Tafeln klagten, sondern auf Druck des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das hatte 2019 nämlich ein Urteil gefällt, wonach Hartz IV das Existenzminimum sei und Sanktionen von mehr als 30 Prozent nicht menschenwürdig seien. 

Die Karlsruher Richter ließen allerdings eine Hintertür offen, die Union und SPD nun nutzen wollen: Wenn ein Erwerbsloser eine Arbeitsstelle ausschlägt, die erstens die Existenz umfänglich sichert, zu der er zweitens in der Lage ist und die er drittens tatsächlich und sofort antreten kann, könne das Jobcenter ihn als nicht bedürftig ansehen und ihm die Grundsicherung streichen. Das wurde 2024 aber längst verankert: Bei zwei "Fehltritten" dieser Art dürfen Jobcenter die Leistung streichen – mit Ausnahme der Mietbeihilfe.

Verelendungsprogramm

Dass beim Bürgergeld die Mietbeihilfe von den Sanktionen ausgenommen blieb, war übrigens nicht nur dem Karlsruher Urteil, sondern auch der rasanten Zunahme der Obdachlosigkeit im Zuge von Hartz IV und steigenden Wohnkosten geschuldet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzt die Zahl der Betroffenen inzwischen auf mehr als eine halbe Million – Tendenz steigend. 

Die designierte "GroKo" nimmt damit den weiteren Anstieg von Obdachlosigkeit und Verelendung in Kauf. Zumal die Förderung bezahlbaren Wohnraums, von der Ampel vor knapp vier Jahren noch ergebnislos versprochen, nun nicht mehr auf der Tagesordnung der Koalitionswilligen steht. Bekannt ist, dass Verelendung zu mehr Kriminalität führt. Möglicherweise ist dies sogar beabsichtigt: Mehr Überwachung der Bürger bedarf schließlich einer Rechtfertigung.

Die Mär von "Totalverweigerern"

Allerdings passt die Begründung für den Sozialkahlschlag nicht ganz zur Realität: Seit Anfang 2024 fahnden die Behörden bereits angestrengt nach angeblichen "Totalverweigerern". Doch sie fanden solche einfach nicht, jedenfalls nicht nach den Vorgaben des BVerfG.

Denn danach muss erst einmal ein real verfügbares, existenzsicherndes und vom Betroffenen auch leistbares Jobangebot vorliegen, das dieser dann total verweigern kann. Ein nicht dafür Qualifizierter kann schlecht ad hoc zum Altenpfleger, Elektriker oder Informatiker verpflichtet werden. Doch qualifizieren wollen Union und SPD die Leute gar nicht. Im Gegenteil: daran möchten sie noch strikter sparen als bisher. Ihre erklärte Maxime lautet: Arbeitsaufnahme sei vorrangig vor Qualifikation.

Die plausible Vorgabe der Bundesverfassungsrichter wollen Union und SPD nun trotzdem aufweichen. Was klar den Vorgaben der Verfassungsrichter widerspräche. Doch in Deutschland ist der Rechtsweg nach ganz oben bekanntlich lang und steinig. Das wissen auch die Rechtsberater von CDU, CSU und SPD.

Beschleunigter Sozialabbau

Es geht also ersichtlich nicht darum, den Fachkräftemangel zu beseitigen. Ziel ist es offenkundig auch nicht, Sozialleistungen einzusparen. Denn so ein Repressions- und Überwachungsregime ist teuer und verschlingt die eingesparten Peanuts im Handumdrehen. Daran sparen wollen Union und SPD aber nicht – dies, obwohl angeblich "die Sozialausgaben explodieren".

Letzteres ist allerdings ein leicht widerlegbares Propagandamärchen. So betrugen die Kosten für die Hartz-IV-Leistungen im Jahr 2005 gut 25 Milliarden Euro. Für dieses Jahr sind ebenfalls 25 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für die Bürgergeldleistungen bereitgestellt. Allerdings betrug die Inflation in den vergangenen 20 Jahren insgesamt fast 50 Prozent. Dies einkalkuliert, hätten die Ausgaben für die Arbeitslosen-Grundsicherung inflationsbereinigt heute bei mindestens 37,5 Milliarden Euro liegen müssen, wären sie auf gleichem Niveau geblieben.

In Wahrheit sind die Kosten für die Grundsicherungszahlungen somit um rund ein Drittel gesunken. Ein Vergleich mit dem Bundeshaushalt verdeutlicht das noch eindrücklicher. Dieser stieg von knapp 260 Milliarden im Jahr 2005 auf 466 Milliarden Euro im vorigen Jahr – also nominal um fast 80 Prozent.  Für dieses Jahr gibt es noch keinen fertigen Gesamtplan, aber angepeilt werden etwa 488 Milliarden Euro – also fast 90 Prozent mehr als 2005. Die Hartz-IV-Leistungen betrugen vor 20 Jahren 9,6 Prozent vom Gesamthaushalt, heute macht das Bürgergeld 5,1 Prozent davon aus. Wäre der Anteil am Gesamthaushalt gleich geblieben, müssten sie heute sogar 47 Milliarden Euro betragen.

Gezielter Angriff auf Arbeiter

Real scheinen Union und SPD primär ein Ziel zu verfolgen: die Abstiegsangst aller Lohnabhängigen auf die Spitze zu treiben, um so Gehorsam zu erzwingen und jeden potenziellen Widerstand zu brechen. Denn das westliche Kapital steckt in einer ausgewachsenen Verwertungskrise, die Überausbeutung des "Globalen Südens" stößt an Grenzen, während die imperialistische Vormachtstellung des Westens erodiert.

Die deutsche Politik versucht das neoliberal-systemkonform zu lösen: Der Lebensstandard der Arbeiterklasse muss rapide runter, dies vorzugsweise ohne Gegenwehr, um den Profit der westlichen Oligarchen zu sichern. Denn auch der Mittelstand wird absehbar daran zugrunde gehen. Das ist offensichtlich eingeplant – genau wie die Massenverarmung. Das Einstampfen der sozialen Grundsicherung ist ein gezielter Angriff auf alle Lohnabhängigen.

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