Russland: US-Basketballspielerin Griner aus U-Haft in Strafkolonie verlegt
Die in Russland zu neun Jahren Haft verurteilte US-Basketballerin Brittney Griner ist nach Angaben ihrer Anwälte in ein Straflager verlegt worden. Die 32-Jährige habe bereits am Freitag das Untersuchungsgefängnis bei Moskau verlassen, sagten Мarija Blagowolina und Alexander Boikow: "Unsere Mandantin Brittney Griner wurde am 4. November aus dem Untersuchungsgefängnis, in dem sie sich seit ihrer Festnahme befand, zur Verbüßung ihrer Strafe in eine Strafkolonie verlegt."
Aktuell gebe es keine Informationen über ihren genauen Aufenthaltsort. Nach Angaben der beiden Anwälte sollten sie selbst und die US-Botschaft benachrichtigt werden, wenn Griner in der Strafkolonie eintrifft.
Im Februar hatte die Athletin bei einer Gepäckkontrolle am Moskauer Flughafen Scheremetjewo sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl bei sich. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet. Griner hatte sich schuldig bekannt. Die Verteidigung forderte Freispruch und behauptete, das Gesundheitsministerium des US-Staates Arizona habe es ihr erlaubt, medizinisches Cannabis zu verwenden, da die Sportlerin nach mehreren Verletzungen chronische Schmerzen hatte.
Das Stadtgericht Chimki verurteilte Griner am 4. August zu neun Jahren Strafkolonie. Sie wurde auch mit einer Geldstrafe von einer Million Rubel (etwas mehr als 16.000 Euro) belegt. Im Oktober wurde ihre Berufung von einem Moskauer Gebietsgericht abgewiesen.
Das Weiße Haus bekräftigte am Mittwoch, dass die USA dem Kreml ein "bedeutendes" Angebot zur Freilassung Griners und des ebenfalls in Russland inhaftierten Ex-Soldaten Paul Whelan unterbreitet hätten. "Jede Minute, die Brittney Griner in Russland zu Unrecht inhaftiert ist, ist eine Minute zu lang", heißt es in einer Erklärung.
Mehr zum Thema- Russland: Gericht spricht US-Basketballspielerin Griner des Drogenschmuggels schuldig
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.