Chef russisches Ermittlungskomitee: Nationale Ideologie muss in Verfassung verankert werden
Alexander Bastrykin, der Chef des russischen Ermittlungskomitees, hat am Mittwoch erklärt, dass die russische Gesellschaft ohne nationale Ideologie nicht leben könne. Deshalb müsse eine solche formuliert und in der Verfassung verankert werden. Der Beamte äußerte sich diesbezüglich auf der 17. internationalen wissenschaftlichen Konferenz an der Russischen Staatlichen Universität für Justiz. Bastrykin verwies auf die militärische Sonderoperation und eines ihrer Ziele, und zwar die Denazifizierung der Ukraine und die Vernichtung der Ideologie des Faschismus. Diese Aufgabe, die das russische Militär derzeit erfülle, könnte als Grundlage für eine nationale Ideologie dienen. Deren Formulierung müsse mit Rücksicht auf die Entwicklungsperspektiven der Gesellschaft erfolgen.
Diesbezüglich forderte der Beamte zu weiterer Arbeit am Grundgesetz auf, jedoch ohne Eile. In einer neuen Version der Verfassung soll unter anderem der Grundsatz festgeschrieben werden, dass das nationale Recht dem internationalen nicht untergeordnet sein dürfe. Dies setzte Bastrykin damit in Verbindung, dass das internationale Recht praktisch zerstört worden sei. TASS zitierte den Beamten wie folgt:
"Was sind die Beschlüsse der UNO, des Sicherheitsrates heute wert, auf welcher Grundlage, auf welchen Normen des Völkerrechts werden die Sanktionen des kollektiven Westens gegen uns verhängt? Es gibt keine solche Grundlage. Das nationale Recht sollte zumindest nicht dem internationalen Recht untergeordnet sein. Dies sollte in der neuen Version unserer Verfassung verankert werden."
Bastrykins Aussage kommentierte seinerseits Kremlsprecher Dmitri Peskow. Auf die entsprechende Frage der Journalisten erklärte er, dass der Chef des Ermittlungskomitees seine persönliche Meinung als "sicherlich angesehene Person" geäußert habe. Sie widerspreche der aktuellen Fassung des Grundgesetzes nicht. Jegliche Meinungen oder Beschlüsse vonseiten des Präsidenten Wladimir Putin oder eine offizielle Position des Staates gebe es diesbezüglich nicht.
Die Verfassung der Russischen Föderation wurde im Jahr 1993 verabschiedet. Ferner wurden im Jahr 2020 mehrere Änderungen in den Text eingefügt. Gemäß Artikel 13 des geltenden Grundgesetzes wird in Russland eine ideologische Vielfalt anerkannt, wobei keine Ideologie als staatlich oder obligatorisch festgelegt werden darf.
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