Mitwirkung an über 100 Terroranschlägen – Russland erhebt Anklage gegen Kiews Geheimdienstchef
Kirill Budanow, der Leiter des ukrainischen Militärgeheimdienstes GUR, ist wegen Mitwirkung an über 100 Terroranschlägen angeklagt und in absentia verhaftet worden. Der Pressedienst des Moskauer Bezirksgerichts Basmanny erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur TASS, dass Budanow im Falle einer Festnahme zunächst eine zweimonatige Untersuchungshaft droht und führte aus:
"Budanow K. A. wird wegen der Begehung von 104 Verbrechen gemäß Abs. "a", "w" Teil 2 Art. 205 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation (Terroranschlag, der durch eine Gruppe von Personen ausgeführt wurde und schwerwiegende Folgen nach sich zog) angeklagt."
Der angewendete Artikel sieht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen zwölf und zwanzig Jahren vor.
Nach Angaben des russischen Ermittlungskomitees ist der Chef des GUR für zahlreiche Fälle von Artilleriebeschuss, Fahrzeugsprengungen und Drohnenangriffen mitverantwortlich. Die Anschläge wurden seit dem Beginn des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine in den Städten Moskau und Sewastopol, den Gebieten Belgorod, Brjansk, Kaluga, Krasnodar, Kursk, Moskau, Orjol, Peskow, Rostow, Rjasan, Smolensk, Twer, Tula, Woronesch sowie in den Teilrepubliken Adygeja und Krim verübt.
Dies ist bereits die zweite formale Verhaftung von Budanow in Russland. Zuvor, im April 2023, hatte das Moskauer Bezirksgericht Lefortowo den Leiter von GUR wegen der Organisation einer terroristischen Vereinigung, Terroranschlag sowie illegaler Tätigkeit mit Sprengstoffen angeklagt und in absentia verhaftet.
In seinen Interviews für westliche und ukrainische Medien war Budanow unter anderem durch Ankündigungen aufgefallen, Russen "überall auf der Welt zu töten" sowie Bewohner der Krim, denen er eine "veränderte Psyche" unterstellte, "physisch auszulöschen". Russlands Inlandsgeheimdienst FSB hatte im Oktober erklärt, dass der GUR, beziehungsweise dessen Leiter Budanow, für den Terroranschlag auf die Krimbrücke verantwortlich sei.
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