Terroranschläge: Russische Generalstaatsanwaltschaft hat Fragen an Deutschland
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat an die zuständigen Behörden Deutschlands, Frankreichs, Zyperns und der USA Anfragen zur "Organisation von Terroranschlägen gegen die Russische Föderation durch die Vereinigten Staaten und andere westliche Länder" gerichtet. Außerdem ersuchte die Behörde um Informationen über die Ermittlungen zu den Explosionen an den Gaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2. Darüber informierte der Pressedienst der Behörde am Mittwoch.
Die Anfragen wurden auf Ersuchen einiger Abgeordneter der Staatsduma versandt. Sie äußerten die Hoffnung, dass "die Kollegen in diesen Ländern die Anfragen gewissenhaft beantworten" und die Verpflichtungen erfüllen, die ihnen durch das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus von 1999 und das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge von 1997 auferlegt wurden.
Die Autoren fordern eine sofortige Untersuchung und stellen fest, dass die USA und ihre Verbündeten über die Terrorgruppe "Islamischer Staat" und den ukrainischen Geheimdienst Terroranschläge in Russland verüben. Sie fordern, dass die USA und die Ukraine sowie die Geheimdienste dieser Länder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
In dieser Woche hat das russische Ermittlungskomitee eine Untersuchung zu "terroristischen Aktivitäten" des Westens eingeleitet. Der Antrag wurde nach dem Terroranschlag auf die Konzerthalle Crocus City Hall gestellt, bei dem 144 Menschen getötet und mehr als 500 weitere Personen verletzt wurden.
Mehr zum Thema - Putin über den Terroranschlag in Moskau: "Wir haben einen hohen Preis bezahlt"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.