Schweizer Parlament beschließt Burka-Verbot
Die große Kammer des Schweizer Parlaments, die Nationalkammer, beschloss am Mittwoch ein Burka-Verbot in der Schweiz, wie der öffentlich-rechtliche Sender SRF am Mittwoch berichtete.
Im Jahr 2021 hatte es in der Schweiz eine Volksabstimmung zu dem Thema gegeben. 51,2 Prozent der Stimmenden hatten sich seinerzeit für ein landesweites Burka-Verbot in der Öffentlichkeit ausgesprochen. 48,8 Prozent hatten sich dagegen ausgesprochen.
In dem Schweizer Parlament stimmten 151 Abgeordnete für das neue Gesetz. Nur 29 Abgeordnete votierten dagegen. Alle Anträge von Parlamentariern zu Änderungen bezüglich Formulierung, Bußgeldhöhe und Ausnahmeregelungen wurden abgelehnt.
Gemäß dem neuen Gesetz ist es verboten, das Gesicht an öffentlichen und privaten Orten, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, so zu verhüllen, "dass die Gesichtszüge nicht erkennbar sind".
Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken (rund 1.042 Euro). Es gibt jedoch diverse Ausnahmeregelungen. So gilt das Verbot beispielsweise nicht in Gottesdiensten, bei einheimischen Bräuchen, bei Theateraufführungen sowie für Verhüllungen zum Schutz der Gesundheit oder aus klimatischen Gründen.
Bereits heute haben 15 Schweizer Kantone sogenannte Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze werden nun durch das neue Bundesgesetz abgelöst.
Als erste Länder Europas verbannten Frankreich und Belgien im Jahr 2011 die Burka aus der Öffentlichkeit. Bulgarien folgte im Jahr 2016. Im Jahr darauf wurde die Burka in Österreich verbannt und seit 2018 gilt das Vermummungsverbot auch in Dänemark.
Mehr zum Thema – Rückschritt für Menschenrechte: Afghanistan führt Burka-Pflicht ein
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.