Ukrainerin am Zürichsee wegen Schwarzarbeit verhaftet
Eine Ukrainerin, die als Reinigungskraft bei einer Familie am Zürichsee tätig war, wurde verhaftet, weil sie keine Arbeitsbewilligung besaß. Sie behauptete, dass sie als Lohn für ihre Arbeit ein Mittagessen erhalten sollte, als plötzlich die Polizei vor der Tür stand. Die Beamten kontrollierten ihre Papiere und nahmen sie fest.
Auf dem Polizeiposten in Thalwil wurden der Frau alle persönlichen Gegenstände und Kleidung abgenommen, und sie musste Gefängniskleidung tragen. Später erhielt sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken und muss 1.200 Franken Verfahrenskosten zahlen. Die Ukrainerin, die seit zwei Jahren in der Schweiz lebt und den Schutzstatus S besitzt, gab an, nicht gewusst zu haben, dass sie in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung benötigt.
Auch gegen die Arbeitgeberin wurde ein Verfahren eingeleitet. Die Polizei bestätigt, dass sie im Verdacht steht, eine Person ohne gültige Arbeitsbewilligung beschäftigt zu haben.
Mit dem Ukraine-Konflikt wurde der Schutzstatus S aktiviert, den der Bundesrat im vergangenen November bis mindestens März 2025 verlängerte. Das Ziel ist es, dass bis Ende 2024 mindestens 40 Prozent der Geflüchteten mit Status S einer Arbeit nachgehen. Im Kanton Zürich ist diese Zahl nun auf 27 Prozent gestiegen, während sie ein Jahr zuvor noch bei 18 Prozent lag, wie das Statistische Amt am Mittwoch mitteilte.
Die meisten Geflüchteten arbeiten im Gastgewerbe, gefolgt vom Erziehungswesen und Detailhandel, was oft nicht ihren Qualifikationen entspricht. Unzureichende Sprachkenntnisse und die mangelnde Anerkennung von ukrainischen Diplomen erschweren den Zugang zu bestimmten Berufen.
Insgesamt leben 11.900 Personen mit Schutzstatus S im Kanton, darunter rund 6.000 Frauen, von denen 26 Prozent arbeiten. Die Zahl der geflüchteten Männer aus der Ukraine ist auf 3.000 gestiegen, was 8 Prozent mehr als im Juni 2022 entspricht, und 31 Prozent von ihnen arbeiten. Der Rest der Geflüchteten sind Minderjährige.
Schwarzarbeit umfasst verschiedene Formen der Missachtung arbeitsbezogener Melde- und Bewilligungspflichten und betrifft in der Regel das Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.
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